Bildungsprämie PDF Drucken E-Mail

Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung durch die sogenannte Bildungsprämie. Sie soll Weiterbildung bezahlbar machen. Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Bestandteile der Bildungsprämie:

  • Prämiengutschein bis max. 500 Euro
    Mindestens den gleichen Betrag müssen Sie selbst aufbringen. 
  • "Weiterbildungssparen" (Vermögensbildungsgesetz)
    Es wird eine Entnahme aus einem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. 
    Sie müssen über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulagen gefördertes Ansparguthaben verfügen.

Voraussetzungen für die Bildungsprämie:

  • Vorherige Beratung in einer der über 400 Beratungsstellen in Deutschland
  • Erwerbstätigkeit
    ( Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen)
  • Einkommensgrenze 25.600 Euro/Jahr (51.200 Euro/Jahr bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Erwerb von Kenntnissen/Fertigkeiten, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit wichtig sind 
  • kein Bezug von Alg, Alg II oder Meisterbafög
  • kein Status als Schüler/innen, Azubi, Student, Rentner/in 

 

 
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