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Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung durch die sogenannte Bildungsprämie. Sie soll Weiterbildung bezahlbar machen. Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Bestandteile der Bildungsprämie:
- Prämiengutschein bis max. 500 Euro
Mindestens den gleichen Betrag müssen Sie selbst aufbringen.
- "Weiterbildungssparen" (Vermögensbildungsgesetz)
Es wird eine Entnahme aus einem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Sie müssen über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulagen gefördertes Ansparguthaben verfügen.
Voraussetzungen für die Bildungsprämie:
- Vorherige Beratung in einer der über 400 Beratungsstellen in Deutschland
- Erwerbstätigkeit
( Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen)
- Einkommensgrenze 25.600 Euro/Jahr (51.200 Euro/Jahr bei gemeinsamer Veranlagung)
- Erwerb von Kenntnissen/Fertigkeiten, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit wichtig sind
- kein Bezug von Alg, Alg II oder Meisterbafög
- kein Status als Schüler/innen, Azubi, Student, Rentner/in
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