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Lohn-/Gehaltstarif

Sie müssen nicht zwangsläufig Mitglied einer Gewerkschaft sein, um Auskunft über Tarife zu erhalten. Es gibt in allen Bundesländern "Tarifauskunftsstellen". Einige dieser Stellen geben kostenlos Auskunft zu den Tarifen des jeweiligen Bundeslandes.

Vorab

Die Hans-Böckler-Stiftung (Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes) bietet einen kostenlosen Lohncheck für ca. 250 Berufe an. Die Daten werden betreut vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung.

 

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Sofern ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist, können Sie gegen einen geringen Kostenbeitrag von der beteiligten Gewerkschaft Auskunft erhalten. Auch dann, wenn Sie nicht Mitglied sind. Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind hier gelistet

Zeitarbeit

Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche zwischen

  • BZA  -  DGB
  • iGZ   -  DGB
  • AMP -  CGB

finden Sie bei personalorder.de .

 


Tarifregister

Jedes Bundesland führt ein Tarifregister. Dieses beinhaltet alle in diesem Bundesland geltenden Lohn- und Gehaltstarife. Auskünfte könne in der Regel kostenlos angefordert werden. Leider haben einige Länder die Auskunftserteilung eingestellt.

Die nachstehend aufgeführten Bundesländer erteilen noch Auskünfte.

Berlin und Brandenburg

Tarifverträge stehen derzeit für 138 Branchen zur Verfügung. Auskünfte aus dem Tarifregister erhalten Sie per Mail.

Bremen

Auskünfte aus dem Tarifregister des Landes Bremen erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache.

Hessen

Auskünfte aus dem Tarifregisters des Landes Hessen, erhalten Sie telefonisch unter
0611/817-3495 Di und Do von 13.00 – 15.00 Uhr
Eine Einsichtnahme (in Wiesbaden) ist nach telefonischer Anmeldung ebenfalls möglich.

Mecklenburg-Vorpommern

Auskunft aus dem Tarifregister können Sie auf persönliche Vorsprache oder auch telefonisch, per Mail oder per Fax erhalten.

Nordrhein-Westfalen

Bereits auf der Internetseite erhalten Sie Auskunft aus über 100 Wirtschaftszweigen. Weiter Auskünfte können über Call NRW unter der Rufnummer 0180 3 100 115 angefordert werden.

Rheinland-Pfalz

Das Tarifregister Rheinland-Pfalz wird beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier geführt. Sie erhalten unentgeltliche Auskunft persönlich, telefonisch Tel.-Nr.: 06 51 / 14 47-2 31 oder per Mail /Fax.

Sachsen

Auskünfte aus dem Tarifregister des Freistaates Sachsen können Sie per Telefon ( 0351 564 8700) oder Fax (0351 564 8137) anfordern.

Sachsen-Anhalt

Das Tarifregister des Landes Sachsen-Anhalt wird geführt im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Magdeburg. Auskünfte können telefonisch erteilt werden. Eine Einsichtnahme in die Tarifverträge ist möglich.

Schleswig-Holstein

Auskünfte aus dem Tarifregister Schleswig-Holstein erhalten Sie  durch das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet.

Thüringen

Auskünfte aus dem Tarifregister des Freistaats Thüringen erteilt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit
Angaben zu Ausbildungsvergütungen können direkt im Internet eingesehen werden.

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