Beratungsgespräch beim Arbeitsvermittler

Checkliste für Erst- und Folgegespräch. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung des Beratungsgesprächs. Wichtig: Stellen Sie Fragen. Wer fragt der führt.

Allgemein

Erwartungen an den Arbeitsvermittler

Termine

Wichtige Gründe bei Versäumnis

Pflichten als Arbeitsloser

Onlinetelefonie

Checkliste erstes Beratungsgespräch

Checkliste folgende Beratungsgespräche

Handlungsbedarf/Handlungsstrategie

Allgemein

„Planen Sie Ihre Zukunft vor dem Beratungsgespräch“ – sonst wird der Arbeitsvermittler Ihre Zukunft planen!“

  • Streben Sie eine Weiterbildung an? Jetzt ist die ideale Zeit dafür.
  • Gesundheitliche Probleme behindern Sie bei der Arbeit – jetzt OP planen oder Umschulung beantragen.
  • usw.

Auf Ihre verschiedenen Anliegen gehen wir auch in diesen Beiträgen ein:

Erwartungen an das Beratrungsgespräch beim Arbeitsvermittler

Ihr Arbeitsvermittler sollte Ihre und nicht nur die Ziele der Agentur für Arbeit verfolgen. Dafür müssen Sie allerdings aktiv werden. Überlegen Sie deshalb vor dem Termin

  1. Was wollen Sie?
    Ziel festlegen! Denn Ihr Arbeitsvermittler plant das Beratungsgespräch ebenfalls.
  2. Warum wollen Sie es?
    Argumente sammeln
  3. Warum und wie soll Sie der Arbeitsvermittler im Beratungsgespräch und danach unterstützen?
    Er soll Sie in Ruhe lassen? Das geht nicht.
  4. Welchen Vorteil hat der Arbeitsvermittler wenn er Ihr Anliegen unterstützt?
    Zuschuss an Arbeitgeber: Arbeitslosigkeit wird schneller beendet.
    Weiterbildung: Ausgabe vieler (berechtigter) Bildungsgutscheine ist für den Vermittler positiv.
    Arbeitslosigkeitsdauer und Weiterbildungen gehören zu den Kennzahlen der Arbeitsvermittlung.

Mögliche Ziele eines Arbeitsvermittlers im Beratungsgespräch:
Schnelle und/oder dauerhafte Arbeitsvermittlung; berufliche Qualifizierung; Füllen von Bewerberseminaren/Coachings usw. 

Notieren Sie Ihre Ziele und Argumente, damit Sie sie im Beratungsgespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler nicht vergessen. Steuern Sie das Beratungsgespräch in der Arbeitsvermittlung durch Ihre Fragen und Argumente. Wer fragt, der führt. 

Termine

Ihr Arbeitsvermittler ist aufgrund des internen „Kontaktdichtekonzepts“ gehalten, Sie in bestimmten Abständen telefonisch/persönlich zu kontaktieren.

Wenn Sie Ihren Terminwunsch an der Hotline oder in der Anmeldung äußern, gilt intern folgende Regelung*):

  • Ist aufgrund des Kontaktdichtekonzepts sowieso ein Gespräch notwendig, wird Ihnen sofort einen Beratungstermin genannt.
  • Ist noch kein Kontakt erforderlich,versucht die Anmeldung Ihr Anliegen zu beantworten. Ist dies nicht möglich, wird Ihr Terminwunsch mit Rückrufzusage an den Arbeitsvermittler weitergeleitet. Er ruft an oder lädt ein.

Spätestens am 01.07.2021 müssen sämtliche Agenturen für Arbeit die Möglichkeit bieten, dass Sie Ihren Beratungstermin direkt über den eService buchen können.

Termin-Versäumnisse: Wichtig Gründe

Wichtige Gründe für versäumte Meldetermine finden Sie hier. Weitere wichtige Gründe (beispielsweise Arbeitsablehnung) finden Sie in unserem Beitrag {zooitem: arbeitsablehnung-wichtige-gruende-gegen-eine-sperrzeit text: Arbeitsablehnung – Wichtige Gründe gegen eine Sperrzeit }

Pflichten als Arbeitsloser

Ab dem Tag der Meldung unterliegen Sie Pflichten. Diese ergeben sich aus Ihrem Status und sind in unterschiedlichen Paragraphen beschrieben.

  • Sie sind „arbeitslos“ oder „arbeitsuchend in der Aktionszeit“?
        Regelungen:
        Zumutbarkeit (§140 SGB III)
        Meldepflicht (§309 SGB III)
        Eigenbemühungen (§37 (2) Nr. 3 SGB III).
  • Sie sind in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis?
        Regelungen:
        Eigenbemühungen (§37 (2) Nr. 3 SGB III).

Onlinetelefonie

Das Beratungsgespräch kann über Skype for Business  durchgeführt werden. Handelt es sich um das erste Gespräch nach der Arbeitsuchendmeldung, müssen Sie sich zu Beginn des Gesprächs legitimieren. Dazu reicht es, wenn Sie Ihren Pass oder Personalausweis in die Kamera halten.

Ein Beratungsgespräch per Onlinetelefonie ist freiwillig.

 

Erstes Beratungsgespräch

Checkliste

Sie kommen im Beratungsgespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler nur zum Ziel, wenn Sie vorbereitet sind. Dazu gehören folgende Überlegungen:

  • Sehr wichtig: Welche Bewerbungen habe ich bereits unternommen? Es wird erwartet, dass Sie bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit mit Eigenbemühungen um eine neue Stelle beginnen. Notieren Sie diese Bemühungen! Sonst erhalten Sie gleich beim ersten Gespräch verpflichtende Bemühungen auferlegt.
  • Müssen Ihre beruflichen Kenntnisse erneuert oder ergänzt werden?
  • Welche (alternativen) Tätigkeiten kommen für Sie in Betracht?
  • Welche maximale Entfernung zur Arbeit sind für Sie noch tragbar? Was hindert mich an längeren Fahrzeiten?
    Diese Überlegung sollte unabhängig von den Zumutbarkeitsregeln nach § 140 Abs. 4 SGB III erfolgen.
  • Benötige Sie Hilfe für das Bewerbungsverfahren? Warum? In welcher Form?
    Praktische Hilfe gibt es durch Bewerberseminar oder Coaching (§45 SGB III). 
    Finanzielle Hilfen sind aus dem Vermittlungsbudget möglich(§ 44 SGB III). 
  • Gibt es Hinderungsgründe für eine (sofortige) Arbeitsaufnahme?  
    Bspw. bevorstehende Operation.
  • Sie streben einen Vermittlungsgutschein an, beziehen aber kein Alg oder sind noch keine 6 Wochen arbeitslos
    Suchen Sie Gründe, warum Ihnen ein privater Arbeitsvermittler besser helfen kann. Sehen Sie hierzu, wie die Agentur für Arbeit vermittelt.
  • Sie streben eine Weiterbildung/Umschulung an? Lesen unseren Artikel „Bildungsgutschein beantragen: Verfahren – Voraussetzungen?„.
  • „Arbeitspaket Teil 3“ vorab an den Arbeitsvermittler senden. Sie erhalten es, wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit anmelden. Mit dem Inhalt des Arbeitspakets kann sich Ihr Arbeitsvermittler auf das Gespräch vorbereiten.

Gespräch beim Arbeitsvermittler

Ihre Daten (Kenntnisse, Wünsche usw.) werden mit der Lage auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt abgeglichen, um so notwendige Handlungsbedarfe zu ermitteln. Mögliches Ergebnis: Berufliche Kenntnisse sind veraltet – Weiterbildung könnte helfen.

Zum Ende der Beratung wird eine „Eingliederungsvereinbarung (EV)“ geschlossen.  Darin werden unter anderem Ihre Aufgaben bis zur nächsten Beratung festgeschrieben (Eigenbemühungen) . 

Lassen Sie sich möglichst Ihr “ persönliches Profil“, das bei der Beratung erstellt wurde, ausdrucken. So können Sie feststellen, ob die von Ihnen angestrebte Tätigkeit und Ihre Kenntnisse und Lebenslaufeinträge richtig erfasst wurden. 
 

Folgeberatung

Vorbereitung

Folgende Überlegungen sind wichtig:

  • Haben ich die in der „Eingliederungsvereinbarung“ festgeschriebenen „Eigenbemühungen“ unternommen? 
  • Hat sich für mich eine neue Situation ergeben?
    (Umzug geplant, fehlende berufl. Kenntnisse usw.) 
  • Ergebnisse der Vermittlungsvorschläge des Arbeitsvermittlers durchgehen. Notieren?

Folgegespräch

Mögliche Themen:

  • Was wurde im letzten Gespräch vereinbart? (Eingliederungsvereinbarung)
  • Ihre bisherigen Bewerbungsaktivitäten?
  • Haben sich neue Sachverhalte ergeben?
  • Vereinbarung der nächsten Aktivitäten.

Handlungsbedarf/Handlungsstrategie

Nachdem Ihr Arbeitsvermittler alle Daten erhoben hat, wird er die Vermittlungschancen beurteilen und eventuell notwendige Zwischenschritte auf dem Weg zu einer Beschäftigung festlegen. Dazu muss er nun beurteilen, ob Handlungsbedarfe bestehen. Schritte dazu

  1. Ermittlung der Vermittlungshemmnisse
    Bestehen Vermittlungshemmnisse, sind dies für Ihren Arbeitsvermittler Handlungsbedarfe.
    Dazu werden ggf. weitere Fragen gestellt. Wichtig für Sie: Was wollen Sie preisgeben? Was führt Sie an Ihr Ziel?
  2. Vermittlungshemmnisse sollen beseitigt werden
    Ihr Arbeitsvermittler legt dazu eine Handlungsstrategie fest.

Beispiel:

  1. Handlungsbedarf: berufliche Kenntnisse sind veraltet
  2. mögliche Handlungsstrategie: „Berufliche Qualifizierung (Weiterbildung)“

Bei der Suche nach Handlungsbedarfen und Handlungsstrategien richtet sich Ihr Arbeitsvermitler nach dem Integrationskonzept der Agentur für Arbeit:


Fundstellen

Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III:

  • Meldetermin verpasst: wichtige Gründe
    Pkt. 159.1.2.8

 

Grundlagen

 

Begriffe

Aktionszeit
Die Zeitspanne vom Tag der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs.1 SGB III bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit. Weiterer Bezeichnung: „Job-to-Job-Phase“.

Ratsuchende
Ratsuchende sind Personen, die nicht arbeitslos sind und auch keine konkrete Arbeitsvermittlung wünschen, sondern nur eine Beratung zu Arbeitsmarkt, Weiterbildung o.ä.