Minijobber und ihre Rechte

Minijobzentrale

Verschiedene Studien haben ergeben, dass Minijobber ihre Rechte als Arbeitnehmer oft nicht kennen bzw. diese nicht einfordern.

Dabei können interessierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der Homepage der Minijob-Zentrale in der Rubrik Arbeitsrecht wichtige Informationen abrufen. Darüber hinaus werden individuelle Fragen jederzeit telefonisch, per Mail oder per Fax geklärt werden. Ein Newsletter informiert über neue Regelungen. 

Studie

2017
Die Studie „Arbeitsbedingungen in Minijobs“ des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalen zeigt, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Kontrolle

Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll kontrolliert. Dort konkret von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Jedermann kann sich an diese Einrichtung wenden und Verstöße melden.

 


Flyer

Studie „Arbeitsbedingungen in Minijobs“
http://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4902.pdf
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Düsseldorf
RWI, Essen