16.09.2019: Die Weiterbildungsförderung beschäftigter Personen ist in § 82 SGB III geregelt. Die veröffentlichten Fachlichen Weisungen sind für Laien aber nicht leicht zu verstehen.
Abhilfe können die „Förderübersicht – Weiterbildungsförderung Beschäftigter“ (Tabelle - 1 Seite) und die „FAQ – Weiterbildungsförderung für Beschäftigte“ (28 Seiten) schaffen. Beide sind nicht veröffentlicht, werden auf Anforderung von der Arbeitsagentur aber zugesandt. Tragen Sie die Bezeichnungen in unsere Standardanforderung ein