17.12.2019: Förderung der Weiterbildung in der Altenpflegeausbildung
Veröffentlicht mit Weisung 201912015:
Die Fachlichen Weisungen zur Förderung "nicht verkürzbarer Ausbildungen" wurde zum 01.01.2020 ergänzt. Die Ausbildung im neuen Beruf "Pflegefachmann/Pflegefachfrau" kann jetzt im Rahmen der Weiterbildung für deren gesamte Dauer gefördert werden (Fachliche Weisung zu § 180 SGB III Punkt 2).