16.05.2020: Die Bearbeitung von Alg-Anträgen kann in Teilbereiche gegliedert werden. Für den Teilbereich „Prüfung und Herstellung der Bearbeitungsreife von Online-Alg-Anträgen“ wurde seit Anfang 2019 in verschiedenen Agenturen ein neues Verfahren entwickelt und erprobt.
Mit der entwickelten „Automatisierung in der Arbeitslosenversicherung (AIDAV) - Automatisierte Antragsbearbeitung Arbeitslosengeld – Bearbeitungsreife (3A1)“ wird zunächst nur die Bearbeitungsreife von Onlineanträgen hergestellt. Also noch keine automatisierte Entscheidung über eingehende Anträge getroffen. Die bundesweit Einführung des Verfahrens erfolgt zum 01.08.2020.