15.05.2020: Der Bundesrat hat heute das Arbeit-von-Morgen-Gesetz verabschiedet. Es tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu unterschiedlichen Terminen in Kraft.
Themen: Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses (Nachqualifizierung - tritt sofort in Kraft); Verbesserung der Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmer; Verlängerung des Kurzarbeitergeldes; Arbeitslos-/Arbeitsuchendmeldung per Video. Der letzte Punkt tritt erst am 01.01.2022 in Kraft. Synopse.