Arbeitsvermittlung - Zeitarbeit - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Ende der Beschäftigung ist entscheidend
Arbeitslosengeld endet - was dann
Stufenweise Wiedereingliederung
Arbeitslos im Sinne des SGB III sind Sie nur, wenn Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Es muss also eine persönliche Vorsprache durch Sie erfolgen.
Ausnahmen: Sie werden von der Krankenkasse ausgesteuert, sind aber gesundheitlich noch nicht in der Lage sich persönlich in der Agentur zu melden. Hier ist ausnahmsweise eine Meldung durch einen Vertreter oder außerhalb der Agentur möglich. Werden Sie arbeitslos, wenn die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit ist (Wochenende), genügt die Meldung am Tag danach.
Die persönliche Arbeitslosmeldung kann bis zu drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen (§ 141 Abs. 1 SGB III).
Arbeitslosengeld können Sie frühestens ab dem Zeitpunkt der persönlichen Arbeitslosmeldung erhalten. Haben Sie bereits alle Antragsunterlagen (online) ausgefüllt und abgegeben und Ihre Beschäftigung ist beendet, aber die persönliche Meldung vergessen, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Sie können die Meldung zwar nachholen, Sie gilt aber nicht rückwirkend!
Wird die Arbeitslosigkeit bis zu 42 Tage unterbrochen, und Sie können dazu vor der Unterbrechung den genauen (!) Zeitraum nennen, ist eine neue persönliche Arbeitslosmeldung nicht erforderlich.
Sie melden sich bei der falschen Agentur persönlich arbeitslos? Sie werden in der Regel aufgefordert unverzüglich, meist spätestens am nächsten Tag, bei der richtigen Agentur zu melden. Dort wurde bisher dann die Meldung vom Vortag anerkannt.
Arbeitslos ist nur, wer
Nicht maßgeblich ist, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen, oder ob dieser Anspruch abgelaufen ist. Andererseits können Sie Arbeitslosengeld nur erhalten, wenn Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.
Ende Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollten Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler über die Vor- und Nachteile weiter vorliegender Arbeitslosigkeit sprechen.
Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich um das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mit Beschäftigungsverhältnis wird die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit gegen Entgelt bezeichnet.
Das Beschäftigungsverhältnis kann bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses enden, wenn beispielsweise der Arbeitnehmer bei Aushändigung der Kündigung sofort und "unwiderruflicher" von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Die Arbeitslosigkeit beginnt dann ab dem Zeitpunkt der unwiderruflichen Freistellung von der Arbeit. Deshalb wird in der Arbeitsbescheinigung zum Arbeitslosengeldantrag (Pkt. 3) das Ende des Beschäftigungsverhältnisses erfragt.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, unabhängig von anderen Faktoren, ab Eintritt der Beschäftigungslosigkeit. Erhalten Sie allerdings noch Arbeitsentgelt bis zum Ende der Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld bis zu diesem Zeitpunkt.
Sie möchten weiter Vorschläge der Agentur für Arbeit erhalten. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten.
Ist Ihnen die Rentenversicherung wichtig, sollten Sie auf den Status "arbeitslos" achten. Lassen Sie sich durch Arbeitsvermittler und Rentenberater informieren.
Die stufenweise Wiedereingliederun0 (§ 74 SGB V) erfolgt im Genesungsprozess einer Erkrankung. Der Arbeitnehmer wird an die Belastungen am Arbeitsplatz stufenweise, also unter Steigerung der täglichen Arbeitszeit, herangeführt. Die Wiedereingliederung erfolgt meist während es Bezugs von Krankengeld. Ist dieses aber ausgeschöpft (Aussteuerung), kann sie auch in der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Arbeitslosigkeit liegt während der stufenweisen Wiedereingliederung vor, solange der zeitliche Umfang unterhalb der bisherigen Arbeitszeit liegt: Bundessozialgericht vom 17. Dezember 2013 – B 11 AL 20/12 R.