Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Gesucht: Interne Weisungen zum Arbeitslosengeld: Danke für Ihre Mithilfe.
Unterschied: Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld bei Weiterbildung
Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W)
Welche Maßnahmen verlängern das Alg?
Arbeitslosengeld verbraucht sich mit jedem Tag der Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld "verlängert" sich allerdings, wenn Sie eine Maßnahme besuchen. Richtiger allerdings ist die Aussage, dass sich die Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruch nicht verlängert, sondern sich in einem geringeren Tempo vermindert/verbraucht. Die Minderung unterbleibt sogar ganz, sobald während des Besuchs der Weiterbildung nur noch ein Rest von 30 Tagen Alg-W vorhanden ist. Diesen Rest können Sie nach der Maßnahme beziehen.
Regel:
Die Förderung einer Weiterbildung richtet sich nach unterschiedlichen Paragraphen:
Um die Förderung nach § 81 SGB III zu erhalten (Kurskosten, Fahrgelt, Kinderbetreuung), müssen Sie nur arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Ein Alg-Anspruch ist nicht Voraussetzung. Die zusätzliche Förderung mit Alg-W nach § 144 SGB III erhalten Sie dagegen nur, wenn auch ein Alg-Anspruch besteht.
Ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, wird zu Beginn der Maßnahme in Arbeitslosengeld bei Weiterbildung umgewandelt. Alg-W wird bis zum Ende der Weiterbildung weitergezahlt. Auch dann, wenn Ihr Arbeitslosengeldanspruch normalerweise vorher enden würde. Diese „Verlängerung“ ist keine Entscheidung im Ermessen Ihres Arbeitsvermittlers, sondern erfolgt automatisch zu Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme.
Arbeitslosengeld wird während einer Weiterbildung mindestens bis zum Ende der Maßnahme gezahlt - also evtl. länger, als Ihr Arbeitslosengeld-Anspruch ohne Besuch der Maßnahme gedauert hätte.
Zu Beginn einer Weiterbildung ändert sich der Name "Arbeitslosengeld (Alg)" in "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W)". Die Höhe und die zu Beginn der Maßnahme noch vorhandene Bezugsdauer wird vom Alg auf Alg-W übertragen.
Nebeneinkommen ohne Zusammenhang mit der Maßnahme wird wie normales Nebeneinkommen angerechnet.
Für Nebeneinkommen, das sie wegen der Maßnahme bei einem Arbeitgeber erhalten (Beispiel Umschulung im Betrieb) wird zwar angerechnet, es gilt aber ein Freibetrag von 400€ (§ 155 Abs. 3 SGB III).
Beispiel: Monatliche Zahlung des Arbeitgebers wegen Teilnahme an der Weiterbildung 450€. Das Alg-W wird nur um 50€ gekürzt.
Alg-W können Sie unter folgenden Voraussetzungen erhalten:
Natürlich muss die Förderung einer Maßnahme vor deren Beginn gestellt werden. Der Antrag ist bei der Agentur Ihres Wohnortes, nicht des Maßnahmeortes, zu stellen. Ein schriftlicher Antrag auf Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W) ist nicht gesondert zu stellen. Grundlage für die Zahlung ist immer der Antrag auf Arbeitslosengeld, der vor der Maßnahme gestellt werden muss. Für die Zahlung des Alg-W muss vor Beginn einer Weiterbildung von Ihnen der „Fragebogen zur Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme" ausgefüllt werden. Diesen Fragebogen erhalten Sie zu gegebener Zeit von Ihrem Arbeitsvermittler. Mit der Verarbeitung dieses Fragebogens bei der Agentur für Arbeit wird das Alg automatisch auf Alg-W umgestellt. Die restliche Dauer und die Höhe des bisherigen Alg werden übernommen.
Es ist nicht notwendig, dass Sie vor Beginn einer Weiterbildung arbeitslos sind. Münden Sie direkt von einer Beschäftigung in eine Weiterbildung ein, müssen Sie aber, nur um die Höhe des Alg-W zu ermitteln, einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Werden Sie vor Ende des Arbeitsverhältnisses von Ihrer bisherigen Beschäftigung unwiderruflich freigestellt, können Sie bereits dann in eine Bildungsmaßnahme eintreten. Erhalten Sie noch bis Ende des Arbeitsverhältnisses Lohn, setzt die Alg-W-Zahlungen erst nach Ende des Lohnes ein, obwohl Sie bereits vorher am Kurs teilnehmen.
Achtung, wenn Sie während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug) in eine Weiterbildung eintreten. Während des Bezugs von Transfer-Kug erfolgt die Förderung nach § 111a Abs. 2 SGB III. Geht die Weiterbildung über die Bezugsdauer von Transfer-Kug hinaus, muss bereits vor Beginn der Weiterbildung, nicht erst zum Ende des Transfer-Kug, über Alg-W entschieden worden sein. Sie müssen die Weiterzahlung also rechtzeitig bei Ihrem Arbeitsvermittler beantragen.
Nur bei einer Weiterbildung nach § 81 SGB III wird "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung" gewährt. Und nur dieses Arbeitslosengeld verlängert Ihren Anspruch.
Bei Maßnahmen nach § 45 SGB III (in der Regel kurze Bewerberseminare u. ä.) wird nur normales Arbeitslosengeld gezahlt. In diesen Fällen verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht.
Sie möchten zu den Zeiten, zu denen Sie sich bei der Agentur zur Verfügung gestellt haben, an einer Weiterbildung teilnehmen? Die Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit nicht gefördert? Eigentlich ist das Arbeitslosengeld zu versagen, da Sie der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme ist nach § 139 (3) SGB III möglich. Normales Arbeitslosengeld wird für eine Weiterbildung, die nicht gefördert wird, weitergezahlt, wenn folgende Voraussetzung erfüllt sind:
Die Kosten der Weiterbildung müssen Sie in diesem Fall selbst zahlen, da ja eine Förderung durch die Agentur nicht möglich ist.
Aber Achtung: Wenn es sich um eine Bildungsmaßnahme mit Abschluss handelt, stimmt Ihr Arbeitsvermittler evtl. nicht zu, da trotz Ihrer Erklärung zur Abbruchbereitschaft, diese Bereitschaft angezweifelt werden kann.
Denn ohne Abschluss hat eine entsprechende Maßnahmeteilnahme nur einen geringen Wert für Sie.
Wird die Prüfung innerhalb von 3 Wochen nach Unterrichtsende abgeschlossen, wird Alg-W bis zum Prüfungsende gezahlt. Endet die Prüfung später, muss in der Zwischenzeit normales Arbeitslosengeld bezogen werden.
Weiterbildung ist abgeschlossen
Nach Ihrer Weiterbildung wird das Alg-W in normales Alg umgewandelt und als solches ausgezahlt. Hatten Sie zu Beginn der Weiterbildung einen Alg-W-Anspruch von 30 oder mehr Tagen, so verbleiben mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Weiterbildung. Sind Sie mit einer geringeren Restdauer in die Weiterbildung gestartet, verbleibt diese Restdauer Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Weiterbildung.
Nach Ende einer Weiterbildung beginnt die Agentur für Arbeit mit dem sogenannten "Absolventenmanagement". Dabei handelt es sich um eine intensivere Betreuung mit dem Ziel der baldigen Arbeitsaufnahme. Ihre Weiterbildung soll mit einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme abgerundet werden. Es ist aber trotzdem kein Problem, dass Sie eine Arbeit aufnehmen, die mit der Weiterbildung fachlich nicht zusammenhängt.