Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Gesucht: Interne Weisungen zum Arbeitslosengeld: Danke für Ihre Mithilfe.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Frühzeitige Arbeitsuchenmeldung
Arbeitsunfähig krank im Übergang zur Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfähig in der Arbeitslosigkeit
- kurze Unterbrechung
Arbeitsunfähigkeit und Sperrzeit
Arbeitsunfähigkeit während Urlaub
AU wird von Krankenkasse nicht mehr anerkannt
Krankengeld und neuer Alg-Anspurch
Der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" richtet sich nach den "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien". Er ändern sich mit Beginn der Arbeitslosigkeit.
Während der Beschäftigung:
Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können (§ 2 Abs. 1).
Während Arbeitslosigkeit:
Sie sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten zu verrichten (§ 2 Abs. 3). Ihre frühere Tätigkeit ist hier ohne Bedeutung.
Arbeitgeber erhalten seit Anfang 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Sie sind vielmehr verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch abzurufen.
Dieses Verfahren gilt für die Agentur für Arbeit erst ab 2024. Sind arbeitslose Personen arbeitsunfähig krank, müssen Sie im Jahr 2023 bei Ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform anfordern. Diese ist an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
Sie können sich wegen Krankheit nicht arbeitsuchend melden? Krankheit ist ein wichtiger Grund dafür, dass Sie sich nicht melden. ABER: Sie müssen die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung sofort (am ersten Tag!) nach Ende der Krankheit nachholen. Das gleiche gilt für andere Hinderungsgründe. Sie dürfen danach also nicht wie sonst drei Tage mit der Meldung warten.
Sie sind vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, also zum Ende der Beschäftigung arbeitsunfähig krank geschrieben?
Dauert die Krankheit über die Beschäftigung hinaus an, besteht in der Regel zunächst ein Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenversicherung wird dann auch über das Ende der Beschäftigung hinaus Krankengeld zahlen. Sind Sie zum Ende der Beschäftigung noch keine 6 Wochen arbeitsunfähig krank, beginnt die Zahlung nach Ende der Beschäftigung.
Eine Arbeitslosmeldung und Antragstellung auf Arbeitslosengeld ist erst zum Ende der Krankheit möglich.
Was bedeutend "vor" bzw. "während" der Arbeitslosigkeit?
Beispiel: Sie fühlen sich krank, stellen aber trotzdem am ersten Tag der Arbeitslosigkeit um 10.00h Antrag auf Alg.
Grundsätzlich müssen Sie den Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitsagentur unverzüglich anzeigen (§ 311 SGB III). Das Arbeitslosengeld wird in der Regel bis zu 6 Wochen weitergezahlt.
Krank unter 6 Wochen
Tritt wieder Arbeitsfähigkeit ein, sollten Sie die Agentur für Arbeit vorsorglich unterrichten. Denn für Ihr Arbeitslosengeld wurde bei Eingang der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung evtl. eine vorläufige Zahlungseinstellung auf einen Termin in 6 Wochen veranlasst.
Krank über 6 Wochen
Dauerte eine Erkrankung über 6 Wochen, wird die Arbeitslosengeldzahlung eingestellt. Nach erfolgter Genesung ist dann eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung erforderlich.
WICHTIG: Eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung ist auch erforderlich, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit während einer Ruhenszeit (z.B. Sperrzeit, Ruhen wegen Abfindung) beginnt oder endet. Das trifft auch dann zu, wenn sie unter 6 Wochen gedauert hat und Sie kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bezogen haben.
Fristberechnung
Legen Sie nach einer Unterbrechungen eine neue Erstbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vor, beginnt die 6-Wochen-Frist neu. Die Agentur für Arbeit erhält keine Information über Ihre Erkrankung. Deshalb können mehrere Erstmeldungen nicht zusammengerechnet werden.
Kurze Unterbrechung
Wird eine "Folge-"Bescheinigung nach kurzer Unterbrechung, z.B. wegen Feiertagen oder Wochenende, eingereicht, erfolgt die Alg-Lohnfortzahlung nahtlos weiter bis 6 Wochen erreicht sind.
Das Arbeitslosengeld ruht bspw. während einer Sperrzeit oder der Anrechnung einer Abfindung. Wenn Sie
beginnt die Alg-Zahlung danach nicht automatisch. Sie müssen das Ende der Krankheit anzeigen, sich evtl. neu persönlich arbeitslos melden. Auch wenn die Arbeitsunfähigkeit in der Ruhenszeit wieder endet: Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen (siehe WDB-Anlage zu § 146 SGB III).
Ab dem ersten Tag einer Sperrzeit besteht Krankenversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Beiträge für den ersten Monat werden nicht gezahlt. Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch andere parallel laufende Sachverhalte diese Versicherungspflicht wieder entfallen kann. Beispiele dazu sind in den Fachlichen Weisungen aufgeführt (Link siehe unter Fundstellen).
Sie sollten deshalb bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit alle Umstände der Arbeitslosigkeit auf den Tisch legen und bei Ihrer Krankenversicherung und ggf. auch der Agentur für Arbeit Ihren Krankenversicherungsschutz während der Arbeitslosigkeit und ggf. während einer möglichen Sperrzeit klären.
Sie befinden sich in genehmigter Abwesenheit mit laufendem Alg (erste 3 Wochen der Abwesenheit):
Wichtig: Setzen Sie sich umgehend wegen des Verfahrens / der notwendigen Bescheinigungen mit Ihrer Agentur in Verbindung.
Es ist möglich, dass die Krankenversicherung (KV) auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes eine Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht mehr anerkennt und von Arbeitsfähigkeit ausgeht. Gleichzeitig werden Sie, sofern Sie arbeitslos sind, zur Beantragung von Arbeitslosengeld aufgefordert.
Wichtig: Beachten Sie aber, dass Sie nicht zwangsläufig Arbeitslosengeld erhalten. Denn bei der Beantragung von Arbeitslosengeld muss Arbeitsfähigkeit vorliegen, Sie sind aber arbeitsunfähig krank. Auch wenn die Krankenkasse diese Arbeitsunfähigkeit nicht mehr anerkennen will, für die Agentur für Arbeit sind Sie arbeitsunfähig krank.
Wenn Sie selbst weiter von Arbeitsunfähigkeit ausgehen, ist ein Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung zu empfehlen. Ihr Arzt sollte dabei aber auch hinter Ihnen stehen. Gleichzeitig sollten Sie aber auch Arbeitslosengeld beantragen, denn der Ausgang Ihres Widerspruchs bei der Krankenversicherung ist nicht absehbar. Wird Ihnen die Aushändigung des Arbeitslosengeldantrages verweigert weil Sie noch krank geschrieben sind, lassen Sie sich unbedingt eine Bestätigung über Ihre Vorsprache geben. Ggf. ist eine erneute persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit notwendig, sobald Ihre AU abgelaufen ist.
Zur Weiterzahlung des Krankengeldes im Widerspruchsverfahren, finden Sie nachstehend unter Links die Stellungnahme des Bundesamtes für Soziale Sicherung ("Verfahrensfehler bei der Einstellung von Krankengeldzahlungen").
Grobe Regel: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei stationärer Behandlung in Krankenhaus, Vorsorge- oder Reha-Einrichtung:
Die Art der Maßnahmen sind am Ende der Fachlichen Weisungen zu § 146 SGB III aufgeführt. Fragen Sie aber immer vor Antritt einer Reha- oder stationärer Behandlung die Agentur für Arbeit. Das Thema ist zu komplex.
Die Höhe des Krankengeldes kann sich nach unterschiedlichen Kriterien richten.
Es macht also einen Unterschied, ob eine Arbeitsunfähigkeit
Im ersten Fall zahlt die Krankenkasse nach Ende der Beschäftigung in der Regel weiter. Arbeitslosengeld ist dann erst nach der Arbeitsunfähigkeit zu beantragen.
Um die Höhe des Arbeitslosengeldes zu ermitteln, wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt einer Beschäftigung herangezogen. Zeiten des Krankengeldbezuges werde nicht berücksichtigt (§ 151 Abs. 1 SGB III). Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes werden in der Regel in den letzten 2 Jahren mindestens 150 Tage beitragspflichtige Beschäftigungszeiten benötigt. Sind diese zum Beispiel wegen langer Krankheitszeiten nicht zu finden, erfolgt eine fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes (§ 152 SGB III).
Bezogenes Krankengeld fließt nich in die Höhe des Arbeitslosengeldes ein. Dagegen kann aber mit Krankengeld ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erreicht werden. Der Krankengeldbezug ist nach § 26 Abs. 2 SGB III eine versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher beitragspflichtig beschäftigt waren oder Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand.