Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Gesucht: Interne Weisungen zum Arbeitslosengeld: Danke für Ihre Mithilfe.
Die Agentur für Arbeit kann nicht verlangen, dass Ihr Ehegatte mit Ihnen umzieht. Deshalb ist zu klären, ob und wie lange eine getrennte Haushaltsführung zumutbar ist.
Eine getrennte Haushaltsführung bis zur Dauer von 6 Monate ist nach den Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zumutbar.
Allerdings kann auch eine befristete getrennte Haushaltsführung unzumutbar sein, wenn Sie Verpflichtungen aus tatsächliche Bindungen nicht mehr nachkommen können.
Bei Personen mit aufsichtsbedürftigen Kindern oder pflegebedürftigen Personen muss die Arbeitsvermittlung zusätzlich § 8 SGB III Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachten. Hier wird nicht detailliert auf die Zumutbarkeit einer getrennten Haushaltsführung eingegangen, er bietet aber die Grundlage für ein Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler. Denn er muss diese Bestimmung in gebotenem Maße berücksichtigen.
Eine Sperrzeit kann nur eintreten, wenn der Vorschlag
Den Text der Belehrung finden Sie in Anlage 1 der Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III.
Nennen Sie alle Gründe, die die Annahme einer Stelle für Sie unzumutbar machen. Auch Gründe, die für Sie erst an vierter oder fünfter Stelle stehen. Denn nach den „Fachlichen Weisungen“ zu § 159 SGB III muss ein Arbeitsvermittler „alle Gründe und alle Umstände des Einzelfalls“ bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Selbst Gründe, die Sie nicht nennen, die der Arbeitsvermittler aber aufgrund früherer Beratungsgespräche kennen muss.
Für die Anzahl der Ablehnungen zählen auch Ablehnungen/Abbrüche von Maßnahmen und Ablehnungen in der Aktionszeit.
Sperrzeiten aus früheren Arbeitslosigkeitsperioden können mitzählen und letztendlich zum Verlust des ganzen Alg-Anspruchs führen.
Für die Arbeitsaufnahme kann Ihnen Ihr Arbeitsvermittler Unterstützung im Rahmen des „Vermittlungsbudgets (§ 45 SGB III)“ gewähren. Das kann bspw. eine befristete Trennungskostenbeihilfe sein. Jede Agentur für Arbeit/jedes Jobcenter hat dazu eigene „ermessenslenkende Weisungen“ erstellt, die voneinander abweichen. Die Agentur veröffentlicht diese in der Regel nicht. Hier finden Sie die ermessenslenkende Weisungen des Jobcenters Landkreis Uelzen (Seite 2 unten).
Aktionszeit
Aktionszeit ist die Zeit von der „frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung“ bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit.
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