Arbeitsvermittlung - Zeitarbeit - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Die im Internet abrufbaren Lohnvergleiche werden auf unterschiedliche Weise ermittelt. Sie können nach unserer Auffassung nicht für jeden Wohn-/Arbeitsort als Grundlage dienen.
Auskünfte sind auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder kostenlos.
Tarifregister werden geführt
Im "Entgelt-Atlas" der Agentur für Arbeit erhalten Sie durchschnittliche Bruttolöhnen je Bundesland. Dabei ist eine Gliederung nach Geschlecht oder Alter möglich.
Grundlage sind die Anmeldungen der Betriebe bei der Sozialversicherung. Zu beachten ist, dass die veröffentlichten Daten jeweils ca. 2 Jahre alt sind.
Das "Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut" (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht sowohl "Tarifvergütungen" als auch "Lohnspiegel" zu vielen Berufen. Bei der Ermittlung des Lohnspiegels können Sie sich über den Button "Gehaltsumfrage" selbst mit Angaben zu Ihrem Lohn beteiligen.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber bindend. Das Bundesministerium für Arbeit führt ein Verzeichnis aller allgemeinverbindlicher Tarifverträge. Auskünfte können Sie in der Regel bei der maßgeblichen Gewerkschaft (vermutlich gegen Gebühr) oder auch beim Tarifregister erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum Thema Mindestlohn unter der Nummer 030 - 602 800 28 eine Hotline (Bürgertelefon) eingerichtet.
Die aktuelle Lohnhöhe finden Sie bei der Hans Böckler Stiftung.