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Mittwoch, 15 Juli 2020

Personendaten - Zeitarbeit

Vorstellungsgespräch

Zeitarbeitsunternehmen benötigen von Ihnen berufliche und persönliche Daten, können doch nur so geeignete Stellen für Sie gefunden werden. Entsprechende Angaben sollten Sie machen. Glgt. werden aber bereits Daten abgefragt, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht benötigt werden. Diese Rubriken kann ein Personalbogen enthalten:

  1. Einwilligung zur Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten.
    Dies beinhaltet auch die Zustimmung zur Übermittlung der Daten an Dritte (bspw. Entleiher). 
  2. Bankverbindung, Krankenversicherung, Rentenversicherungs-Nummer
  3. Personalausweisdaten
  4. Referenzen und Datenweitergabe


Zu Punkt 1)

Das Zeitarbeitsunternehmen kann Personen nur dann an Unternehmen entleihen, wenn sie dem Entleiher Daten des Werdegangs weitergeben darf. Wurden Sie von der Agentur für Arbeit vorgeschlagen, könnte eine Weigerung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ihre Daten sollen allerdings nur an Entleiher (genannt Kunden), nicht aber an Datenhändler weitergegeben werden. Dies dürfte auch gewährleistet sein. Sie können diese Bedingung aber ggf. auch handschriftlich im Personalbogen anbringen.

Zu Punkt 2)

Beim Vorstellungsgespräch werden vom Unternehmen noch keine Daten zu Bankverbindung, Kranken- oder Rentenversicherung benötigt. 

Zu Punkt 3)

Das Kopieren des neuen Personalausweises ist nicht erlaubt. Zur Klärung der Identität können Personalverantwortliche einen Blick auf Ihren Ausweis werfen. 

Zu Punkt 4)

Wenn Bewerber nach Referenzen gefragt werden, werden Namen, Kontaktdaten und evtl. noch weitere Angaben zu Dritten erwartet. Evtl. beinhaltet der Bewerbungsbogen auch eine "Einwilligung zur Verarbeitung dieser Personendaten".

Achtung: Wenn Sie Daten (Referenzen) von anderen Personen nennen, geht es auch um die Verarbeitung derer Daten. Deshalb: Sie sollten Daten Dritter nur nach deren vorheriger Zustimmung weitergeben. Den Personalfragebogen aus diesem Grund besser zu Hause in Ruhe lesen und beantworten. Von einem Bewerber kann nicht erwartet werden, dass er die Tragweite juristisch ausformulierter Bewerbungsbogen sofort einschätzen kann.
 

Bewerberpool

Allgemein

Nur mit Ihrer Zustimmung können Zeitarbeitsunternehmen Ihre Daten in einen Pool aufnehmen.

Sollten Sie von der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit vorgeschlagen worden sein, handelt es sich um den Vorschlag auf eine konkret bezeichnete Tätigkeit. Dies bedeutet nicht, dass Sie sich in einen Bewerberpool des Unternehmens aufnehmen lassen müssen. 

Sperrzeit

Bei Ablehnung einer vom Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit mit Rechtsfolgen vorgeschlagenen Tätigkeit kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden.

Wenn Sie aber im Bewerberpool eines Zeitarbeitsunternehmens gespeichert sind und von diesem Unternehmen direkt einen Vorschlag erhalten, handelt es sich nicht mehr um einen Vorschlag der Arbeitsvermittlung. Bei Ablehnung kann nach unserer Meinung keine Sperrzeit eintreten. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Arbeitsvermittler.

 

Grundlagen

Links

"Rückgabe von Bewerbungsunterlagen"
www.bfdi.bund.de/.../BeschaeftigungArbeitArtikel/Bewerbungsunterlagen.html
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (bfdi)

 

Flyer

"durchstarten - Zeitarbeit"
https://con.arbeitsagentur.de/prod/.../durchstarten-zeitarbeit-2018_ba014152.pdf
Bundesagentur für Arbeit 

 

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