Stellensuche mit Behinderung

Allgemein

Bei der Stellensuche können behinderte Menschen, wie jeder andere Bewerber auch, die Unterstützung staatlicher bzw. privater Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen. 
Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zusätzlich auch die sogenannten „Integrationsfachdienste (IFD)“ einschalten und mit der Beratung und Arbeitsvermittlung beauftragen. Die Berater des IFD können dem einzelnen Bewerber aufgrund einer geringeren Betreuungszahl in der Regel mehr Zeit widmen. Besonders betroffene Schwerbehinderte sollten sich deshalb durchaus bei Ihrem Arbeitsvermittler erkundigen, ob die Einschaltung des IFD in Betracht kommt.

Bewerbung

Sie haben sich sicher schon die Frage gestellt, ob Behinderungen im Bewerbungsschreiben bzw. im Vorstellungsgesprächen genannt werden sollen. Eine ausführliche Antwort mit den möglichen Vor- und Nachteilen finden Sie bei „talentplus“ von REHADAT. 

Wenn Sie Ihre Daten (anonym) in der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlichen lassen, sollten Sie wissen, dass Arbeitgeber gezielt nach „schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen“ suchen können. Es ist also möglich, dass ein Personalverantwortlicher beim Vorstellungsgespräch über das Vorhandensein einer Behinderung zumindest dann informiert ist, wenn er mit Ihnen über die Jobbörse der Agentur für Arbeit in Kontakt getreten ist.

Bekannt sein dürfte Ihnen, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Hilfe für die Einstellung schwerbehinderter Menschen erhalten können. Wir sind zwar der Auffassung, dass diese Möglichkeit nur nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitsvermittler -sparsam- angeboten werden sollte. Doch obwohl der tatsächliche Umfang der Leistung letztendlich zwischen Arbeitgeber und der Arbeitsvermittlung ausgehandelt werden muss, ist es sicher von Vorteil, wenn Sie schon vor einem Bewerbungsgespräch über die grundsätzliche Möglichkeit und den möglichen Förderrahmen informiert sind. Sie sollten Ihren Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit deshalb dahingehend fragen. Hinweis: Die tatsächlich bewilligten Fördersätze dürften in der Regel unterhalb der in § 90 SGB III genannten Höchstgrenzen liegen.

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die „ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ geschaffen. Dabei handelt es sich um bundesweit rund 500 Beratungsstellen. Diese informieren u.a. über das Thema Teilhabe am Arbeitsleben. Die Beratungen sind kostenlos.