Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Gesucht: Interne Weisungen zum Arbeitslosengeld: Danke für Ihre Mithilfe.
Von der Arbeitsagentur (Arbeitsvermittlung / Zahlung von Arbeitslosengeld) werden Daten benötigt. Diese Daten werden von Ihnen erhoben und bleiben auch nach Ihrer Abmeldung für eine gewisse Zeit erhalten.
Beschäftigungsverhältnisse, erworbene Kenntnisse usw., aber auch persönliche Daten wie Name und Anschrift werden nach Ihrer Abmeldung bei der Arbeitsagentur noch mindestens 25 Monate archiviert. In begründeten Einzelfällen kann die Aufbewahrungsdauer verlängert werden. Sofern Sie beispielsweise eine durch die EU geförderte Maßnahme / Bildungsmaßnahme besucht haben, ist eine wesentlich längere Aufbewahrungsdauer vorgesehen.
Sie müssen für die Arbeitsagentur "werktäglich schriftlich erreichbar" sein. Eine telefonische Erreichbarkeit bzw. Erreichbarkeit per Mail ist nicht erforderlich. Deshalb müssen Sie auch Ihre "Telefon-Nummer oder eMail-Adresse nicht angeben". Diese Angaben können aber Vorteile bringen.Beispielsweise sind Angeboten auf diesen Wegen keine Rechtsfolgebelehrungen beigefügt.
Wenn der Vermittler Ihrer Arbeitsagentur Kontakt mit Ihnen aufnimmt, will er evtl. nur abklären, ob eine Stelle für Sie in Frage kommt. Oder ein Arbeitgeber sucht sehr dringend Mitarbeiter, die wegen der Eile telefonisch kontaktiert werden. Alles ohne Rechtsfolgen.
Oder vor der Bewilligung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld hat die Arbeitsagentur noch eine Frage zu klären. Telefonisch in wenigen Minuten erledigt. Auf dem Postweg benötigt diese Klärung Tage und Ihre Antwort muss sich bei der Arbeitsagentur im Posteingang wieder hinten anstellen.
Papierunterlagen werden bei der Arbeitsagentur elektronisch erfasst und gespeichert. Originale werden nach wenigen Wochen vernichtet! Achten Sie deshalb darauf, dass Sie "keine wichtigen Originale an die Arbeitsagentur" senden. Originale besser persönlich vorlegen. Die Arbeitsagentur kann sich dann Kopien fertigen.
Nach Ihrer Abmeldung kann noch eine Überprüfung der Daten erforderlich werden. Beispiel: Ihnen wurde eine Leistung abgelehnt. Viel später erfahren Sie, dass die gleiche Leistung in einem ähnlichen Fall bewilligt wurde. Sie wünschen nun eine Klärung. Diese ist nur möglich, wenn noch Daten vorhanden sind.
"Daten zum Arbeitslosengeld" werden in der Regel spätestens nach fünf Jahren gelöscht.
Sie können trotzdem mit Ihrem Arbeitsvermittler über die baldige Löschung der Daten sprechen. Denn es gibt für die Arbeitsvermittlung die Möglichkeit, den Zeitraum bis zur Löschung zur verlängern. Dies wird, wenn Sie es ansprechen, dann sicher nicht gemacht.