Arbeitsagentur: Daten erheben und löschen

Allgemein

Von der Arbeitsagentur (Arbeitsvermittlung / Zahlung von Arbeitslosengeld) werden Daten benötigt. Diese Daten werden von Ihnen erhoben und bleiben auch nach Ihrer Abmeldung für eine gewisse Zeit erhalten.

Beschäftigungsverhältnisse, erworbene Kenntnisse usw., aber auch persönliche Daten wie Name und Anschrift werden nach Ihrer Abmeldung bei der Arbeitsagentur noch mindestens 25 Monate archiviert. In begründeten Einzelfällen kann die Aufbewahrungsdauer verlängert werden. Sofern Sie beispielsweise eine durch die EU geförderte Maßnahme / Bildungsmaßnahme besucht haben, ist eine wesentlich längere Aufbewahrungsdauer vorgesehen.

Erhebung

Persönlich, online, telefonisch

  • persönlich
    Vorteil: Die Daten werden in der Anmeldung der Arbeitsagentur im persönlichen Gespräch erhoben. Nachfragen ist möglich. Außerdem ist für die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht nur eine Antragstellung, sondern auch eine persönliche Vorsprache notwendig. Diese Vorsprache ist damit erledigt. 
    Nachteil: Sie erhalten u. U. nicht sofort einen Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler, sondern müssen später nochmals in der Arbeitsagentur vorsprechen.  Bei der Datenerhebung gibt es zwei Verfahren:
    • Variante 1
      Die Daten werden in der Anmeldung von einem Mitarbeiter der Arbeitsagentur erfasst. Er benötigt den ausgefüllten Vordruck „Arbeitspaket 1+2“ (siehe unter Links). Laden Sie sich den Vordruck von den Seiten der Arbeitsagentur herunter. Nehmen Sie ihn ausgefüllt mit zur Meldung. (siehe unter Links).
    • Variante 2
      Die Eingabe der Daten erfolgt in der Agentur für Arbeit durch Sie selbst. Dafür wird ein PC zur Verfügung gestellt. Verfahren „Kontakt plus“.
      Diese Selbsteingabe in der Agentur für Arbeit ist freiwillig.

  • Online
    Sie erfassen die Daten auf der Homepage der Arbeitsagentur im Bereich eService selbst. Die eingegebenen Daten können Sie für die Jobbörse freischalten. Auf den erfasste Datensatz kann die Arbeitsagentur zunächst nicht zugreifen. Bevor Sie sich persönlichen oder telefonischen bei der Agentur für Arbeit stellensuchend oder arbeitslos melden, sollten Sie die Daten für die Arbeitsvermittlung freischalten. Sonst müssen Sie die Daten bei der Arbeitsvermittlung nochmals angeben! 
  • telefonisch
    Unterlagen bereitlegen (Lebenslauf mit genauen Daten, RV-Nr., Bankverbindung, Kunden-Nummer, sofern vorhanden).
    Kostenlose Hotline 0800 4 5555 00 wählen.

Nicht notwendige Angaben

Sie müssen für die Arbeitsagentur „werktäglich schriftlich erreichbar“ sein. Eine telefonische Erreichbarkeit bzw. Erreichbarkeit per Mail ist nicht erforderlich. Deshalb müssen Sie auch Ihre „Telefon-Nummer oder eMail-Adresse nicht angeben. Diese Angaben können aber Vorteile bringen.Beispielsweise sind Angeboten auf diesen Wegen keine Rechtsfolgebelehrungen beigefügt.

Wenn der Vermittler Ihrer Arbeitsagentur Kontakt mit Ihnen aufnimmt, will er evtl. nur abklären, ob eine Stelle für Sie in Frage kommt. Oder ein Arbeitgeber sucht sehr dringend Mitarbeiter, die wegen der Eile telefonisch kontaktiert werden. Alles ohne Rechtsfolgen.

Oder vor der Bewilligung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld hat die Arbeitsagentur noch eine Frage zu klären. Telefonisch in wenigen Minuten erledigt. Auf dem Postweg benötigt diese Klärung Tage und Ihre Antwort muss sich bei der Arbeitsagentur im Posteingang wieder hinten anstellen.

Papierunterlagen – eAkte

Papierunterlagen werden bei der Arbeitsagentur elektronisch erfasst und gespeichert. Originale werden nach wenigen Wochen vernichtet! Achten Sie deshalb darauf, dass Sie „keine wichtigen Originale an die Arbeitsagentur“ senden. Originale besser persönlich vorlegen. Die Arbeitsagentur kann sich dann Kopien fertigen.

Löschen

Warum keine sofortige Löschung

Nach Ihrer Abmeldung kann noch eine Überprüfung der Daten erforderlich werden. Beispiel: Ihnen wurde eine Leistung abgelehnt. Viel später erfahren Sie, dass die gleiche Leistung in einem ähnlichen Fall bewilligt wurde. Sie wünschen nun eine Klärung. Diese ist nur möglich, wenn noch Daten vorhanden sind.

Daten zum Arbeitslosengeld

„Daten zum Arbeitslosengeld“ werden in der Regel spätestens nach fünf Jahren gelöscht. 

Daten bei der Arbeitsagentur löschen lassen

Sie können trotzdem mit Ihrem Arbeitsvermittler über die baldige Löschung der Daten sprechen. Denn es gibt für die Arbeitsvermittlung die Möglichkeit, den Zeitraum bis zur Löschung zur verlängern. Dies wird, wenn Sie es ansprechen, dann sicher nicht gemacht.


Grundlagen
  • §41 SGB III
    Juris
    §40 SGB III
    J
    uris
  • § 84 SGB X
    Juris
  • „VerBIS-Arbeitshilfe – Definition Lebenslaufeinträge“
    Umfang Stand November 2017: ca. 400 KB
    -nicht veröffentlicht-
    „Arbeitshilfe zu den Grundsätzen im Umgang mit arbeitnehmer- und arbeitgeberorientierten Daten sowie zur Abbildung der Vermittlungsarbeit in den Rechtskreisen SGB III und SGB II“
    -nicht veröffentlicht-
    „VerBIS-Arbeitshilfe -Sozialdatenschutz im Zusammenhang mit der Erfassung sensibler Daten und Veröffentlichung von Bewerberdaten in der JOBBÖRSE“
    -nicht veröffentlicht-
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