INGA: Integrationsberatung Agentur für Arbeit - Erfahrungen

Inga ist nicht freiwillig. Die Betreuung und Beratung ist umfassender. Die Bewertung der Erfahrung mit Inga hängt von der Erwartung ab.

Merkmale

Sind Sie ein Fall für Inga

Übernahmeverfahren

Erfahrungen

Dauer der Betreuung

Freiwilligkeit?

Inga ist nicht freiwillig. Wenn Ihr Arbeitsvermittler für Sie Vorteile durch diese Betreuungsform sieht, haben Sie keine Wahlmöglichkeit.

Merkmale der Betreuung

Inga = „Interne ganzheitliche Integrationsberatung“.
Die Inga-Betreuung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Geringerer Betreuungsschlüssel: ca. 1:65
    Der Inga Berater kann dadurch stärker auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
  • Kürzere Kontaktdichte
    Dabei geht es nicht nur um persönliche Vorsprachen, sondern auch um Telefonberatung, Gruppenmaßnahmen u.ä.
  • Direkter Zugang zum Berater ohne Termin. In der Regel auch direkter telefonischer Kontakt.
  • Assistierte Vermittlung
    Nur mit Einverständnis des Kunden.
  • Gruppenmaßnahmen
    Dabei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen die der Berater selbst durchführt, seltener um eingekauften Maßnahmen.
    Vorteil:
    Der Maßnahmeinhalt ist besser an die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Außerdem ist mit kleineren Gruppen zu rechnen.
  • Gruppenberatung (in kleinen Gruppen)
    Quasi eine Erfahrungsaustausch mit gleichermaßen betroffenen Menschen. Von anderen lernen, anderen durch eigene Erfahrung helfen.

Sind Sie ein Fall für Inga – Ausschluss-Kriterien

Betreut werden durch Inga nur Personen mit Vermittlungshemmnissen. Es muss dabei aber noch die Möglichkeit bestehen, eine Arbeitsaufnahme in überschaubarer Zeit zu erreichen. Das bedeutet: Bei sehr starken Vermittlungshemmnissen werden Sie kaum für das Verfahren ausgewählt.

Konkret: Für die Betreuung durch Inga können Sie vorgesehen werden, wenn

  • mit einer Arbeitslosigkeit von über 12 Monaten gerechnet wird
    und
  • diese Zeit durch Inga voraussichtlich unter 12 Monate verkürzt werden kann.

Ausschlusskriterien für die Betreuung durch Inga:

  • Arztgutachten steht aus
  • Antrag auf Leistungen nach dem SGB II wurde gestellt
  • berufliche Rehabilitation ist erforderlich
  • Rentenantrag wurde gestellt
    usw.

Übernahmeverfahren

  • Der „normale“ Arbeitsvermittler prüft, ob ein Bewerber für diese Betreuung vorgesehen wird.
  • Er informiert das Team Inga.
  • Das Team Inga entscheidet, ob der Bewerber durch Inga betreut wird.
  • Das Team Inga lädt den Bewerber ein.

Erfahrungen mit Inga

Zu Inga sind in Foren unterschiedliche Erfahrungsberichte zu finden. Diese sind natürlich abhängig vom jeweiligen Berater, aber noch stärker von der Erwartungshaltung des Kunden. Dabei gibt es vielfältige Angebote von Inga, mit denen Sie Erfahrung sammeln können:

  • Hilfe bei eigenen Bewerbungsbemühungen
    Schulungen zum Bewerbungsverfahren bzw. Bewerbungstraining, Nutzung von PC‘s, Drucker, Scanner in der Agentur für Arbeit.
  • Hilfe bei der Stellensuche
    Auswahl der richtigen Stelle, Erklärung und Hilfe beim Matchingverfahren, Begleitung bei Vorstellungsgesprächen.
  • Erarbeitung beruflicher Perspektiven
    Unterstützung auch bei persönlichen Problemen, die auf die berufliche Tätigkeit Einfluss nehmen.
  • Assistierte Vermittlung
    Hilfe bei Vorstellungsgesprächen, Vorsprachen bei Beratungs- und Rentenstelle (bspw. Suchtberatung).
    Jeweils nur mit Ihrem Einverständnis.
  • Nachgehende Betreuung nach erfolgter Arbeitsaufnahme.
    Nur mit Ihrem Einverständnis.

Es gibt also vielfältige Möglichkeiten, Erfahrungen mit Inga zu sammeln.


Dauer der Betreuung

Die Betreuung durch Inga dauert maximal zwei Jahre. Bei Änderung in den Verhältnissen kann sie vorzeitig enden.

Wenn die Mitwirkungsbereitschaft des Kunden eine Eingliederung erschwert, kann die Betreuung enden. Frühestens allerdings nach 6 Monaten.

Wird die Inga-Betreuung durch Arbeitsaufnahme von weniger als 12 Monaten unterbrochen, wird die Beratung und Betreuung durch Inga fortgesetzt. 

 


Grundlagen
  • Neue „Arbeitshilfe zur Umsetzung von Inga“
    angekündigt mit Weisung 201905003 vom 15.05.2019
    Bundesagentur für Arbeit
    – die Arbeitshilfe ist nicht veröffentlicht –
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