Jobbörse Agentur für Arbeit - was nicht jeder Arbeitnehmer weiß

Ihre Konkurrenten in der Bewerberbörse der Agentur für Arbeit

Art der Veröffentlichung – Bewerberdaten

Anonyme Veröffentlichung – ein Irrtum?

Call Me

Art der Veröffentlichung – Stellenangebote

Stellensuche weltweit – europaweit

Ihre Konkurrenten in der Jobbörse der Agentur für Arbeit

Verbessern Sie Ihre Chancen. Schauen Sie sich Ihre Mitbewerber in der Jobbörse an. Über welche Kenntnisse verfügen Ihre Konkurrenten? In welchen Bereichen suchen sie Arbeit? Dies alles finden Sie leicht in der Jobbörse der Arbeitsagentur. Rufen Sie dazu die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit auf. Wählen Sie „Arbeitskräfte“ und tragen Sie Beruf, Kenntnisse usw. ein und schränken Sie die Suche auf Ihr Gebiet ein. Die Suche läßt sich noch über die Begriffe Arbeitszeit, Berufserfahrung, Vertragsart und Behinderung verfeinern.

Für Sie gilt: Finden Sie Mitbewerber mit Kenntnissen, die Ihnen fehlen? Dann sollten Sie möglichst umgehend mit Ihrem Arbeitsvermittler sprechen. Kann eine Weiterbildung gefördert werden? Ist die Förderung einer Beschäftigung möglich.

Veröffentlichung der Bewerberdaten

Für die Veröffentlichung in der Jobbörse für Arbeitnehmer gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • nicht veröffentlichen
    Die Daten können nur von Ihnen und den Arbeitsvermittlern der Arbeitsagentur gesehen werden.
  • anonym veröffentlichen
    Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht. Kontaktaufnahme durch Arbeitgeber erfolgen
    schriftlich über Ihre Agentur
    oder
    telefonisch mit der sogenannten Call-Me-Funktion.
    oder
    direkt durch registrierte Arbeitgeber. Für diese ist die Anonymität löchrig.
  • komplett veröffentlichen mit Kontaktdaten.
    Die persönlichen und beruflichen Daten von Bewerbern können in der Jobbörse veröffentlicht werden. Ausführliche Hinweise können dem Flyer „Die Jobbörse … für Arbeitnehmer“ der Arbeitsagentur entnommen werden.

Berufliche Daten

Wahlmöglichkeit:
Die Agentur für Arbeit muss alle Daten Ihres Lebenslauf lückenlos veröffentlichen. Es geht um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Welche dieser Daten veröffentlicht werden, können Sie mitentscheiden. Für jeden Punkt im Lebenslauf besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Daten im Internet

  • mit oder ohne Namen des Arbeitgebers veröffentlicht werden
    oder
  • die ob Beschäftigungen und sonstige Einträge überhaupt veröffentlicht werden.

Einzelne Einträge, bspw. kurze Beschäftigungsverhältnisse, können Sie für die Veröffentlichung sperren. Allerdings entsteht dann eine Lücke im Lebenslauf. Lassen Sie sich die Darstellung Ihrer Daten im Internet vom Arbeitsvermittler auf jeden Fall erläutern und ausdrucken.

Persönliche Daten

Außerdem besteht die Wahl, ob zusätzlich zu den beruflichen Daten auch die persönlichen Daten (Vorname, Name usw.) veröffentlicht werden sollen. Dabei ist zu bedenken, dass die Daten dann für jeden Interessierten im Internet abrufbar sind. Besser finden wird eine anonyme Veröffentlichung Ihres Lebenslaufs ohne persönliche Daten.

Alter und Geschlecht werden seit November 2018 in der Jobbörse nur noch veröffentlicht, wenn Sie dies wünschen. Es gilt Vor- und Nachteile abzuwägen. Arbeitsvermittler sollen Sie dabei beraten, aber Ihre Entscheidung nicht beeinflussen.

Daten kontrollieren

Wenn die Daten von Ihnen selbst in der Jobbörse der Arbeitsagentur erfasst werden, haben Sie die Kontrolle über deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

Meist werden die Daten aber von der Arbeitsagentur erfasst bzw. später bei jeder Änderung durch die Arbeitsvermittlung ergänzt. Der Lebenslauf ändert sich bspw. mit jeder auch noch so kurzen Bildungsmaßnahme bzw. Unterbrechung der Arbeitslosigkeit. Deshalb sollten Sie Ihre Daten in regelmäßigen Abständen prüfen! Denn Daten können versehentlich falsch erfasst oder falsch veröffentlicht werden.
Lassen Sie sich einen Ausdruck der veröffentlichten und nicht veröffentlichten Daten vom Arbeitsvermittler zur Prüfung aushändigen.

„Anonyme“ Veröffentlichung – ein Irrtum?

Es handelt sich hierbei um eine löchrige Anonymität. Die Veröffentlichung Ihres Profils in der Jobbörse erscheint zwar anonym. Registrierte Arbeitgeber, nicht Privatpersonen, können allerdings Ihre Kontaktdaten unter bestimmten Voraussetzungen einsehen (§ 8 Nutzungsbedingungen der Jobbörse).
Konkret: Der Arbeitgeber gibt sein Stellenangebot in die Betreuung der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit schlägt Bewerber vor. Über diese  Vermittlungsvorschläge  kann der Arbeitgeber auch Personendaten der vorgeschlagenen, anonym veröffentlichten Bewerbern einsehen. Da aber die Arbeitsagentur die Stelle für Sie auswählt hat, sollten zumindest die Arbeitsbedingungen passen. Ob der Arbeitgeber passt?

Arbeitgeberkontakt per „Call-Me-Funktion“

Wenn Bewerber ihre Daten anonymisiert im Internet veröffentlichen lassen, laufen Kontakte interessierter Arbeitgeber über die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit.

Damit Arbeitgeber auch bei anonymisierter Veröffentlichung direkt mit Bewerbern Kontakt aufnehmen können, kann, muss aber nicht, die sogenannte „Call-Me-Funktion“ der Arbeitsvermittlung genutzt werden (Seite 31 dieses Leitfadens). Der Arbeitgeber erhält bei diesem Verfahren von der Agentur für Arbeit eine Service-Nummer, über die er Sie telefonisch erreichen kann. Er kennt weiterhin weder Ihre richtige Telefon-Nummer noch Ihren Namen.

Schwachstelle von Call-Me
Wenn Anrufe von Arbeitgebern auf Ihrem Anrufbeantworter eingehen und Sie in der Ansage Ihren Namen hinterlegt haben, hat sich die Anonymität erledigt. Erreicht Sie der Arbeitgeber direkt, wird er vermutlich auch den Namen erfahren, zumal man sich üblicherweise mit diesem meldet.
Außerdem können sich über Call-me natürlich auch Arbeitgeber bei Ihnen melden, auf deren Anruf Sie garantiert nicht warten (bspw. Anbieter freiberuflicher Tätigkeiten). WICHTIG: Wird Ihnen bei der telefonischen Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber ein Arbeitsplatz angeboten, können Sie ohne finanzielle Konsequenzen ablehnen. Grund: Sperrzeiten können nur eintreten, wenn Ihnen Stellenangebote

  • von der Arbeitsvermittlung
  • mit einer beigefügten Rechtsfolgenbelehrung

unterbreitet werden. Dies ist hier nicht der Fall.

Übrigens: Bewerber können die Veröffentlichung ihrer Daten in der Jobbörse untersagen. Da Arbeitgeber aber bei Stellenbesetzungen auch die Jobbörse nutzen, kann dies von Nachteil sein. Sie werden dann natürlich nicht gefunden.

Veröffentlichung der Stellen in der Jobbörse der Arbeitsagentur

Die Betreuung von Stellenangeboten erfolgt durch den Arbeitsvermittler im Arbeitgeberservice (AGS). Dies ist mit Blick auf die Veröffentlichungsart und die ersten Suchläufe unter den Bewerbern wichtig. Der erste Suchlauf wird vom AGS gestartet. Ist ein mit dem Arbeitgeber vereinbartes Kontingent an Vorschlägen erreicht, erfolgen zunächst keine weiteren Vorschläge.

Nicht jedes Stellenangebot eines Arbeitgebers wird veröffentlicht. Insbesondere bei begehrten Stellen setzt der Arbeitgeber eher auf die Auswahl der Agentur für Arbeit und lässt nicht oder nur anonym veröffentlichen. Wird das Stellenangebot nicht veröffentlicht, gelangen Sie nur an die Stelle, wenn Sie die richtigen beruflichen Daten hinterlegt haben. Nur so werden Sie vom Arbeitgeberservice gefunden.

Veröffentlichungsarten

  • intern anonym veröffentlicht
    Keine Veröffentlichung in der Jobbörse der Arbeitsagentur. Auch der Bewerbervermittler kann nur über den Umweg und die Genehmigung durch den Arbeitgebervermittler vorschlagen.
  • intern veröffentlicht
    Keine Veröffentlichung in der Jobbörse. Arbeitgeber- und Bewerbervermittler können das Stellenangebot einsehen und vorschlagen.
    Aber: Der Arbeitnehmervermittler kann nicht täglich für jeden seiner Bewerber Suchläufe nach neuen Stellen starten. Der Arbeitgebervermittler startet hier in der Regel den ersten Suchlauf. Ihre Bewerberdaten sollten vollständig und aussagekräftig sein.
  • intern und in der Jobbörse anonym veröffentlicht
    Auch Sie können das Stellenangebot (ohne Arbeitgeberdaten) einsehen und damit mit Ihrem Arbeitsvermittler Kontakt aufnehmen.

Arbeitgeber können mit ihrem Betreuer eine Obergrenze an Bewerbervorschlägen vereinbaren. Deren Einhaltung ist nur gewährleistet, wenn die Stelle nicht oder nur anonymer in der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlicht wird.

Und hier spielt auch der Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Betreuer eine Rolle. Nehmen doch arbeitgeber- und arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittler glgt. vor der Unterbreitung von Vorschlägen Kontakt miteinander auf, um die bestmögliche Auswahl zu treffen.

Wie Bewerberdaten, so können auch offene Arbeitsplätze von Anbietern direkt in der Jobbörse veröffentlicht werden. Es können sich so, wie bei anderen Jobbörsen auch, unseriöse Angebote einschleichen.

Stellensuche weltweit

Die Stellensuche in der Jobbörse der Agentur für Arbeit ist nicht nur auf Deutschland begrenzt, sondern auch weltweit möglich. Unter „Wo suchen Sie?“ geben Sie einfach das Land Ihrer Wahl ein.

Beratung können Sie erhalten von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).

Stellensuche in Europa:

Suchen Sie Arbeit innerhalb der EU, so hilft EURES, das Job-Portal der Europäischen Union. Hier lohnt sich auch ein Blick in die „Erweiterten Suchkriterien“ der Stellenangebote. Die Suche ist hier möglich nach Befristung, Minijob, Stellen nur für Schwerbehinderte usw.

Private Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsfirmen auf unserer Partnerseite Zeitarbeitundmehr.de. Auf den Homepages der Dienstleister finden Sie die deren Stellenangebote.


Grundlagen
  • §40 SGB III – Abs. 3 Daten in der Jobbörse
    Juris
  • „VerBIS-Arbeitshilfe – Definition Lebenslaufeinträge“
    Umfang: ca. 400 KB
    -nicht veröffentlicht-
    „VerBIS-Arbeitshilfe -Sozialdatenschutz im Zusammenhang mit der Erfassung sensibler Daten und Veröffentlichung von Bewerberdaten in der JOBBÖRSE“
    Umfang: ca. 520 KB
    -nicht veröffentlicht-
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