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Samstag, 29 September 2018

Originalunterlagen und Arbeitsvermittlung

Von der Agentur für Arbeit wurde die elektronische Akte eingeführt. Originalunterlagen werden eingescannt und digital gespeichert. So können Unterlagen gleichzeitig von Arbeitsvermittlern und Sachbearbeitern eingesehen werden.

Die nicht mehr benötigten Papierunterlagen werden nach wenigen Wochen vernichtet. Für die Rückforderung übersandter Unterlagen bleibt Ihnen somit nur eine kurze Zeitspanne. Sie sollten deshalb grundsätzlich keine Originalunterlagen an die Arbeitsvermittlung oder andere Teams der Agentur für Arbeit senden. Muss Ihr Arbeitsvermittler Originalunterlagen einsehen, können Sie diese persönlich zur Einsicht vorlegen.

 

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