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Montag, 18 Januar 2021

Gründungszuschuss Agentur für Arbeit: Voraussetzungen und Höhe

Allgemein
Voraussetzungen  
Umfang  
Arbeitsvermittler überzeugen  
Sonstiges  

Allgemein

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung. Für die Bewilligung müssen Voraussetzungen erfüllt sein, die nicht ausschließlich an harten Kriterien gemessen werden können. 

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Gefordert werden folgende Punkte:

  • Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld muss vorhanden sein.

  • Restdauer des Anspruchs zu Beginn der Selbstständigkeit: mindestens 150 Tage.
    Ausnahme: Für behinderte Menschen genügen weniger als 150 Tage (§ 116 Abs. 6 SGB III).

  • Die Existenzgründung muss tragfähig sein.
    Dies muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachgewiesen werden. Die Aufzählung an fachkundigen Stellen in § 92 Abs. 2 SGB III ist nicht abschließend. Die Arbeitsvermittlung kann bei ihrer Entscheidung von der Stellungnahme der fachkundigen Stelle abweichen.

  • Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse müssen für eine selbständige Tätigkeit ausreichen.
    Die unternehmerische Eignung muss ebenso wie die körperliche und psychische Eignung durch den Arbeitsvermittler beurteilt werden. 

  • Die letzte Förderung einer Selbstständigkeit muss mindestens 24 Monate zurückliegen.

  • Es gilt der Vermittlungsvorrang nach § 4 Abs. 2 SGB III.
    Ist eine bessere Alternative für die Integration in Arbeit vorhanden, kann der Gründungszuschuss abgelehnt werden.
    Die Beurteilungskriterien sind in den Geschäftsanweisungen zu § 93 SGB III aufgeführt.

  • Der Gründungszuschuss soll für die Sicherung des Lebensunterhalts notwendig sein.
    Vorsicht ist bei Betriebsübernahmen bzw. einer Umwandlung der selbstständigen Neben- in eine Haupttätigkeit geboten. Die laufenden Einnahmen könnten bereits für den Lebensunterhalt ausreichen und zur Ablehnung des Antrages führen. Ob die Ablehnung damit gerechtfertigt werden kann, ist aber fraglich.

  • Sie müssen sich selbstständig machen. Scheinselbstständigkeit reicht nicht.

  • Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Nebentätigkeiten mit geringerem zeitlichen Umfang sind möglich. Sie dürfen aber neben der Selbstständigkeit eine Nebentätigkeit ausüben.

  • Die Selbstständigkeit muss in Deutschland ausgeübt werden (Territorialitätsprinzip).

Umfang des Gründungszuschusses

Für Dauer und Höhe des Gründungszuschusses gelten folgende Regeln:

  • Erste Förderperiode
    Dauer: 6 Monaten
    Höhe: Höhe des Arbeitslosengeldes + 300€/Monat
    Voraussetzungen: siehe vorherige Punkte

  • Zweite Förderperiode
    Dauer: weitere 9 Monate
    Höhe: 300€/Monat
    Voraussetzungen: Die bisherige selbstständige Tätigkeit und die Tragfähigkeit muss vor der Weiterbewilligung konkret nachgewiesen werden.

  • Ruht das Arbeitslosengeld zu Beginn der Selbstständigkeit, wird Gründungszuschuss nach Beginn des Ruhenszeitraums für die Dauer von 6 Monaten gezahlt.

  • Wurde das Arbeitslosengeld unmittelbar vor der selbstständigen Tätigkeit wegen eines Nebeneinkommens gekürzt, wird für die Berechnung des Gründungszuschusses der ungekürzte Betrag zugrunde gelegt (BSG-Urteil).

Gespräch beim Arbeitsvermittler

Sie müssen Ihren Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass

  • ihre Arbeitskraft als Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt wenig gefragt ist und die Selbstständigkeit eine dauerhaftere Beschäftigungsmöglichkeit bietet (Vermittlungsvorrang widerlegen).
    Sollte Ihr Arbeitsvermittler mit vorliegenden Stellenangeboten argumentieren, sollten Sie sich diese Anschauen: Passen die Stelle fachlich? Handelt es sich um Ladenhüter bzw. Stellen, auf die Sie sich schon beworben haben?

  • die Existenzgründung nach der Anlaufphase dazu führt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

  • die Einnahmen in der Startphase nicht ausreichen, um auf den Gründungszuschuss zu verzichten.

  • Sie die fachlichen Voraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit erfüllen.

Sonstiges

  • Über die Bewilligung entscheidet Ihr Arbeitsvermittler.

  • Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld vor Beginn der Selbstständigkeit wird um die Dauer des Gründungszuschusses gekürzt.

  • In den Geschäftsanweisungen wird mehrfach auf die "Ausübung des Ermessens" hingewiesen. Deshalb ist davon auszugehen, dass die örtlichen Agenturen jeweils für Ihren Bezirk "ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget" formuliert haben. Diese können Sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes anfordern.

Grundlagen


 

Links

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
www.iab.de/de/informationsservice/presse/.../kb1120.aspx
Inst. für Arbeitsmarkt und Berufsforschung

Expertenforum zum Thema Existenzgründung und Arbeitslosengeld
www.existenzgruender.de/.../Foerderung-Finanzierung/Arbeitslosengeld/inhalt.html
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin


 

Flyer

"Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung"
www.arbeitsagentur.de/.../Hinweis-ALV_ba013509.pdf
Bundesagentur für Arbeit

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