Nach Ablauf der höchstmöglichen Krankengeldbezugesdauer können Sie sich arbeitslos melden. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass die Agentur für Arbeit von Ihnen Aktivitäten zur baldmöglichen Beendigung der Arbeitslosigkeit erwartet.
Sofern Ihnen eine Wieder-/Einstellungszusage vorliegt, bedeutet dies nicht nur warten auf den Beginn der Tätigkeit. Es bedeutet auch, dass Sie sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen müssen.
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