Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Die Anforderung von Weisungen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist Ihnen noch nicht bekannt? Dann sollten Sie zunächst unseren Kurzartikel zum "IFG" lesen.
Nachfolgenden Text bitte in Ihre Mail oder das Kontaktformular kopieren.
Betreff: Anforderung nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) - Ansprechpartner Datenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des IFG bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen per Mail (§ 1 Abs. 2 IFG):
<<Hier bitte eine möglichst genaue Bezeichnung der gewünschten Information(en) eintragen.>>
Ich bitte um Zusendung der zur Zeit aktuellen Ausgabe(n). Sollte(n) konkret von mir benannte Information(en) unter einem neuen Titel aktualisiert worden sein, gilt die Anforderung auch für die neue Version. Sofern das gesamte Thema aufgrund von (Gesetzes-)Änderungen entfallen sein, bitte ich um Mitteilung.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
<VORNAME NAME> *)
<STRASSE> *)
<PLZ Ort> *)
*) Anonyme Anforderungen unter Pseudonym sind gemäß Bundesdatenschutzbeauftragem zulässig.
Kontaktformular: Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Ihre Anfrage wird an die Agentur der von Ihnen angegebenen Adresse weitergeleitet.
Mail: Örtliche Agentur für Arbeit (Bitte Mailadresse prüfen)
Beispiel: Berlin @ arbeitsagentur.de
Anonyme Anforderungen sind nach dem Informationsfreiheitsgesetz zulässig (Pkt. 5.1 des 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2018 - 2019).