Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Die Agentur für Arbeit übersendet Ihnen in der Regel die angeforderte Information oder nennt Ihnen Gründe für die Nichtübersendung. Haben Sie mehrere Informationen angefordert und wird nicht auf alle eingegangen, sollten Sie nachhaken.
Wird Ihnen mitgeteilt, dass für die Sichtung und Zusendung der Informationen Kosten entstehen, bitten Sie um Aufschlüsselung der möglicherweise entstehenden Kosten. Dies kann dazu führen, dass die Agentur / das Jobcenter bei näherer Betrachtung feststellt, dass doch keine Gebühren erhoben werden müssen.
Erhalten Sie die Information nicht oder nicht in vollem Umfang, dann können Sie
Alternativ können Sie sich an die "Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)" wenden. Ein vorheriger Widerspruch ist dafür nicht erforderlich. Die BfDI versteht sich allerdings nur als Mittlerin zwischen Bürger und Behörde, hat nach unserer Auffassung also kaum ein Druckmittel. Diese Behörde wurde allerdings mit Ihren Steuergeldern dafür geschaffen, für Sie tätig zu werden. Deshalb sollten Sie sie auf jeden Fall einschalten. Nur so kann die Bundesregierung den Informationsbedarf der Bürger und die Notwendigkeit einer starken BfDI erkennen.