Allgemein
Anforderungen sind in der Regel kostenlos. Erheblicher Arbeitsaufwand auf Seiten der Agentur für Arbeit können Kosten verursachen. In unseren Musteranforderungen bitten wir vorab um Nennung evtl. Kosten. Die Agentur für Arbeit hat unserer Bitte immer entsprochen.
Diese Anforderungen sollten Sie vermeiden
Anforderungen der nachstehenden Art wurden wirklich gestellt:
- Antrieb
Ihr Antrieb sollte sein, für Ihre persönliche Situation Informationen zu erhalten. Es sollte nicht darum gehen, Agentur oder Jobcenter nur Arbeit zu bereiten. - Alle internen Weisungen
Bei mehreren hundert Regelungen wäre der Arbeitsaufwand viel zu groß und somit kostenpflichtig. Evtl. erhalten Sie aber auch nur einen Link auf die Seiten "Weisungssammlung nach Rechtsnormen" oder "Weisungen nach laufender Nummer". Dort ist aber nur ein Teil der intern geltenden Weisungen veröffentlicht. - Zielvereinbarungen zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter
Daraus können Sie in der Regel nur allgemeine Ziele entnehmen. Beispielsweise: Steigerung der Zahl an geförderten Weiterbildungen oder Reduzierung der arbeitslos gemeldeten Menschen. Die Anforderung dieser Zahlen bringen Ihnen selbst nichts und beschäftigen nur die Agentur für Arbeit. - Anzahl und Kosten von Fort- und Weiterbildungen
Der Agentur für Arbeit bringt es Arbeit. Aber was bringt es Ihnen für einen Mehrwert? Selbst ein Vergleich mit anderen Agenturen wird Ihnen nicht weiterhelfen, da sich die arbeitslosen Personen je nach Agentur unterschiedlich zusammensetzen. Außerdem sind Agenturen unterschiedlich groß. - Energieverbrauch der Agentur xxx / Kosten der Weiterbildung im Jahr xxx
Was bringen Ihnen persönlich diese Zahlen?
Anforderung per Mail
- Ihre Mail an <name-der-agentur>@arbeitsagentur.de wird in der Regel zunächst von einem Service-Center, das für mehrere Agenturen verantwortlich ist, angenommen und
- an die zuständige Stelle weitergeleitet
oder - an Sie zurückgesandt
Rücksendung dann, wenn der Service-Mitarbeiter den Begriff "Informationsfreiheitsgesetz" nicht zuordnen kann. Hier kann hilfreich sein, wenn Sie im Text der Mail, noch vor der Anrede, den Vermerk anbringen "Diese Informaitonsanforderung wird i.d.R. vom Büro der Geschäftsführung oder dem Datenschutzbeauftragte beantwortet".
- Anonyme Anforderungen (auch unter Pseudonym) sind nach dem Informationsfreiheitsgesetz erlaubt.
Auf anonyme Anforderung können folgende Antwort erfolgen:
Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unseren Postfachservice und senden Sie uns eine Postfachnachricht über eine verschlüsselte Verbindung zu, gerne können wir Ihnen im Anschluss über diese Verbindung auch die noch benötigten Informationen benennen. *)
*) Bei dieser Antwort sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Mail-Anfrage gelöscht wurde. Wenn Sie sich bei einer Antwort auf Ihre Anfrage beziehen, diese unbedingt nochmals als Anlage beifügen.
oder
Wir benötige eine Adresse, an die wir den Bescheid schicken können. Für die Versendung der Auskunft ist nur der klassische Postweg (Briefpost) möglich.
Solche Antworten auf Anfragen nach dem IFG sind aus unserer Sicht meist fehlerhaft:
- Adresse
Weitere Angaben wie bspw. die Adresse werden nicht benötigt, da Ihnen die angeforderten Informationen als Mailanhang zugesandt werden können. Es gilt § 1 Abs. 2 IFG. Anonyme Anforderungen sind ausdrücklich möglich (Pkt. 5.1 des 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2018 - 2019)
Ausnahme: Es entstehen für umfangreiche Auskünfte Kosten. Das müsste aber in der Antwortmail genannt werden. Ein Kostenbescheid muss postalisch zugestellt werden. - Telefonische Kontaktaufnahme
Für Anforderungen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes darf die Form (schriftlich, telefonisch, persönlich, elektronisch) nicht vorgeschrieben werden. - Datenschutz
Der Verweis auf den Datenschutz ist dann richtig, wenn Unterlagen mit "persönlichen Daten" angefordert werden. Dies trifft bei der Anforderung von Arbeitshilfen, Leitfäden usw. nicht zu.
Der Datenschuzt ist bei anonymen Anfragen auf Ihrer Seite. Dazu finden Sie Hinweise im 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2018-2019 auf Seite 17.
Kontaktformular der Agentur für Arbeit
Ein Kontaktformular speziell für die Anforderung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde von der Agentur für Arbeit nach unseren Wissenstand noch nicht ins Netz gestellt. Das normalen Kontaktformular lässt sich nur dann abschicken, wenn die Adressdaten ausgefüllt werden, was für Anforderungen nach dem IFG nicht verlangt werden darf. Bisher haben wir noch keine Möglichkeit gefunden, dies zu umgehen. Wollen Sie Ihre Daten nicht preisgeben, kommen Sie um sinnfreie Angaben nicht herum.
Keine oder falsche Informationen erhalten
Durch die Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) sind die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit im Sinne der Kundenfreundlichkeit gehalten, zu prüfen, welche Information von Ihnen gemeint sein könnten.
Die Agenturen sollten Ihre Anforderung also nicht einfach mit Hinweis auf die ungenaue Beschreibung ablehnen.
Für Sie gibt es folgende Reaktionsmöglichkeiten: