Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Gesucht: Interne Weisungen zum Arbeitslosengeld: Danke für Ihre Mithilfe.
Definition Ausbildungsberuf
Von einer Ausbildung in einem anerkannten Beruf wird gesprochen, wenn ein Beruf erlernt wird, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Mindestdauer von zwei Jahren vorgeschrieben ist.
Beispiel:
Für die Tätigkeit Kosmetikerin gibt es 3-jährige und 2-jährige Ausbildungsgänge nach staatlichen Regeln. Es gibt aber auch schulische Ausbildungsgänge, die nur nach den Regeln des jeweiligen Bildungsträgers durchlaufen werden. Ohne die fachliche Qualifikation zu beurteilen, liegt in diesen Fällen kein anerkannter Berufsabschluss vor.
Wenn Sie bisher ohne anerkannte Ausbildung sind, wird vom "Nachholen der Erstausbildung" oder landläufig auch von "Umschulung" gesprochen.
Die vorgeschriebene Ausbildungsdauer muss bei einer Förderung durch die Agentur für Arbeit um ein Drittel verkürzt werden, da Erwachsene das Lernpensum in kürzerer Zeit bewältigen können. Dabei ist es unerheblich, ob ein schulischer oder betrieblicher Umschulungsplatz gesucht wird. Nur in wenigen Fällen (insbesondere Gesundheits- und Sozialberufe) können Ausbildungen aufgrund der Ausbildungsordnung nicht verkürzt werden. Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich.
Auch wenn die Verkürzung einer Ausbildung nicht gestattet ist, ist die Förderung dieser Umschulung möglich. Allerdings erstreckt sich die Förderung weiterhin nur auf zwei Drittel der Ausbildung. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Finanzierung des dritten Drittels der Ausbildung zum Beispiel durch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung sichergestellt sein muss. Eine Eigenfinanzierung des letzten Drittels wird nicht anerkannt.
Nur für die Ausbildung zur Pflegefachkraft gilt derzeit die Ausnahme, dass auch das dritte Drittel durch die Agentur für Arbeit gefördert wird.
Vor- und Nachteile der Schulungsformen
Umschulungen können auch in mehreren Teilstücken durchlaufen werden. Dabei wird von "Berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen" gesprochen. Eine komplette Umschulung wird dabei in einzelne Bausteine aufgeteilt, die nicht am Stück durchlaufen werden müssen. Alle Module zusammen, decken den Inhalt einer kompletten Ausbildung ab. Eine Förderung ist trotzdem möglich. Zum Ende eines jeden Bausteins erhalten Teilnehmer zwingend einen Nachweis der erbrachten Leistungen. Im direkten Anschluss kann das nächste Modul begonnen werden. Es ist aber auch zunächst die Aufnahme einer Tätigkeit und erst ein späterer Einstieg in das nächste Modul der Teilqualifikation möglich.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Einen betriebliche Umschulungsplatz zu finden ist nicht ganz einfach. Das fortgeschrittene Alter des Bewerbers und die Situation auf dem Ausbildungsmarkt können sich negativ auswirken.
Zu beachten ist, dass Sie zu Beginn der Ausbildung nicht nur bei der Handwerkskammer oder der IHK in die Lehrlingsrolle eingetragen sein müssen, sondern dass die Ausbildung vor Beginn durch den Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit zertifiziert sein muss. Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler.
Hier finden Sie Ausbildungsstellen:
Lassen Sie sich finden
Suchen Sie eine Arbeitsstelle, wird vom Arbeitsvermittler für Sie ein "Stellengesuche für Arbeit" angelegt und in der Jobbörse veröffentlicht. Im Gegensatz dazu gibt es für Ausbildungsplatzsuchende ein "Stellengesuche für Ausbildung".
Sofern für Sie ein betrieblicher Umschulungsplatz in Betracht kommt, sollten Sie Ihren Arbeitsvermittler bitten, für Sie zusätzlich ein Stellengesuch für Ausbildungsstellen anzulegen. Arbeitgeber, aber auch die Mitarbeiter des Arbeitgeberservices der Agentur für Arbeit durchsuchen die Jobbörse laufend nach geeigneten Ausbildungsbewerbern. Hier erscheinen Sie jetzt als Bewerber mit im Suchlauf.
Diese Form der Umschulung kommt nicht nur für langjährige Mitarbeiter eines Betriebes in Betracht, sondern auch für arbeitslose Menschen, die sich mehr oder weniger kurz vor Beginn einer betrieblichen Umschulung als Arbeitnehmer einstellen lassen und später in die Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber wechseln.
Für die Suche der passenden Weiterbildung gelten die unter "Umschulungslatz finden" genannten Regeln bzw. Suchstrategien analog.
Zu unterscheiden sind Weiterbildungsmaßnahmen mit festem Beginn- und Enddatum und Maßnahmen in die laufend eingestiegen werden kann.
Bei laufendem Einstieg besteht für den Träger die Gefahr, dass immer wieder Plätze unbesetzt sind. Dies bedeutet Einnahmeausfall. Ein guter Träger sollte Sie trotzdem nicht jederzeit in eine solche Maßnahme aufnehmen, sondern sich darum bemühen, für Sie den optimalen Einstiegstermin zu realisieren. Optimal bedeutet, dass Sie bspw. erst wieder zu Beginn eines neuen Moduls oder eines neuen Themas in den Kurs einsteigen.
Deshalb: Erkundigen Sie sich beim Träger vor Abgabe des Bildungsgutscheins, wie er Sie in den laufenden Kurs bestmöglich integrieren kann. Lassen Sie diese Einschätzung aber durch die Lehrkraft und nicht durch eine Verwaltungskraft des Trägers vornehmen. Erst danach sollte Ihr Arbeitsvermittler den Bildungsgutschein, abgestimmt auf diese Maßnahme ausstellen.
Jeder Träger muss für seine geförderten Weiterbildungsmaßnahmen über
verfügen. Lassen Sie sich diesen vor Ihrer Entscheidung zeigen.
Aber warten Sie mit Ihrer Entscheidung nicht zu lange. Sie müssen eine Weiterbildung vor Ende des Arbeitslosengeldes finden und antreten. Nur dann verlängert sich der Arbeitslosengeldanspruch zumindest bis zum Ende der Weiterbildung.
Die Förderung eines Fernlehrgangs ist möglich. Allerdings ist deren Laufzeit gegenüber den üblichen Lehrgängen mit Präsenzpflicht deutlich länger. Die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt kann sich dadurch erheblich verzögern. Ein Arbeitsvermittler wird diese Lernform deshalb nicht bevorzugt fördern.
Möglicherweise haben Agenturen für Ihren jeweiligen Bezirk Einschränkungen in sogenannten "ermessenslenkenden Weisungen" erlassen. Darin kann bspw. festgelegt werden, dass die Förderung eines Fernlehrgangs nur erfolgt, wenn Sie keine örtliche Weiterbildung finden. Streben Sie eine Weiterbildung im Fernunterricht an sollten Sie nachweisen, dass es keine Maßnahme mit gleichem/ähnlichen Inhalt in Ihrer Umgebung gibt. Aber Achtung: Insbesondere wenn Sie ungebunden sind, ist Ihnen evtl. die Teilnahme an einer Maßnahme außerhalb des Pendelbereichs zumutbar. Wollen Sie das?
Ihr Schul- bzw. Ausbildungszeit liegt schon länger zurück. Deshalb haben Sie Schwierigkeiten, sich in den Lernprozess wieder einzufinden?
Besuchen Sie eine schulische Weiterbildung oder Umschulung, ist der Bildungsträger verpflichtet, Sie zu unterstützen.
Befinden Sie sich aber in einer betrieblichen Umschulungsmaßnahme, gibt es die möglichkeit der "umschulungsbegleitenden Hilfen (ubH)".
In Ihrer Umschulung oder Weiterbildung gibt es Probleme? Bevor Sie einen Abbruch in Erwägung ziehen, sollten Sie unseren Artikel "Weiterbildung abbrechen/ablehnen" lesen.