Arbeitsvermittlung - Zeitarbeit - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
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"Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W)" wird dann gewährt, wenn Sie eine von der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit geförderte Bildungsmaßnahme nach § 81 SGB III besuchen. Um Alg-W zu erhalten, muss zu Beginn der Maßnahme noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorhanden sein.
Bei Besuch einer Maßnahme nach § 45 SGB III (in der Regel Bewerberseminare u. ä.) wird nur normales Arbeitslosengeld gezahlt.
Thema |
Alg |
Alg-W |
Verbrauch des Anspruchs |
1 Kalendertag kürzt um 1 Tag Alg |
2 Tage Maßnahme kürzen um 1 Tag Alg-W |
Anspruchsende | nach Verbrauch der bewilligten Tage |
nach Ende der Maßnahme; |
Eigenbemühungen (EB) |
müssen erbracht werden |
auf Eigenbemühungen kann |
Die Bezugsdauer von Alg-W kann sich aus zwei Gründen verlängern:
§ 148 (2) SGB III: "... In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 7 unterbleibt eine Minderung, soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als einem Monat ergibt...).