Arbeitsvermittlung - Zeitarbeit - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Eine Weiterbildung wird nur gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung wird dokumentiert durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheins. Zu den Voraussetzungen zählen:
Die Weiterbildung muss notwendig sein um Sie
Können Sie beispielsweise mit den bereits vorhandenen Kenntnissen eine Beschäftigung finden, ist die Förderung einer Weiterbildung eher schwieriger zu erreichen. Sie müssen begründen, warum und durch welche Kenntnisse sich Ihre Beschäftigungsfähigkeit / Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessern muss. Dies könnte durch den Erwerb neuer Arbeitstechniken erfolgen, über die Sie noch nicht verfügen.
Um die normale Ausbildung von der Ausbildung/Umschulung in der Weiterbildung zu unterscheiden, werden für eine Förderung drei Jahre berufliche Tätigkeit gefordert. Diese Zeit kann verkürzt werden, wenn
Beachten Sie, dass eine Tätigkeit nicht unbedingt dem landläufigen Begriff einer Tätigkeit entsprechen muss. Es zählt bspw. die Tätigkeit im eigenen Haushalt, der mindestens 2 Personen umfasst, dazu.
Seit 01.01.2019 kann auf die dreijährige berufliche Tätigkeit verzichtet werden, wenn eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.
Die gesundheitliche Eignung muss für die Weiterbildung und für die angestrebte Tätigkeit vorliegen.
Die angestrebte Weiterbildung muss auf dem von Ihnen erreichbaren Arbeitsmarkt gefragt sein.
Ein erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung muss möglich sein.
Beispiel: vorliegende Schwangerschaft - Mutterschutz wird vor Ende der Maßnahme beginnen - Die Weiterbildung kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Ziel der Weiterbildung muss die Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit sein.
Es können nur zertifizierte Maßnahmen gefördert werden.
§ 81 ff. SGB III mit Fachlichen Weisungen
con.arbeitsagentur.de/.../documents/dok_ba014613.pdf
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Engpassberufe
statistik.arbeitsagentur.de/.../Fachkraefteengpassanalyse-Nav.html
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg