Arbeitsvermittlung - Zeitarbeit - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Eine beruflichen Fortbildung muss in der Regel notwendig sein, um durch die Arbeitsvermittlung gefördert zu werden. Dabei werden zwei Ziele unterschieden:
Kündigen wegen einer Anpassungsqualifizierung:
Sie müssen mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 12 Wochen rechnen. Selbst wenn Ihnen die Kursförderung zugesagt wurde, erhalten Sie in den ersten 12 Wochen des Kurses kein "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung". Ausnahme: Sie haben einen anderen wichtigen Grund für Ihre Kündigung.
Es kann sich lohnen, wenn Sie als ungelernter Arbeitnehmer gelten (ungelernt oder wieder ungelernt) und eine Berufsausbildung anstreben.
Voraussetzungen:
Die Arbeitsvermittlung kann auch eine Weiterbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses fördern (§ 82 SGB III).
Förderung:
Der AEZ kann bis zur Höhe von 100% des Arbeitsausfalls aufgrund der beruflichen Fortbildung gezahlt werden.
Lassen Sie sich von der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit beraten.