Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Eine beruflichen Fortbildung muss in der Regel notwendig sein, um durch die Arbeitsvermittlung gefördert zu werden. Dabei werden zwei Ziele unterschieden:
Kündigen wegen einer Weiterbildung (Anpassungsqualifizierung):
Sie müssen mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes von 12 Wochen rechnen. Selbst wenn Sie hier nach Eintritt der Arbeitslosigkeit einen Bildungsgutschein erhalten, ist davon auszugehen, dass Sie in den ersten 12 Wochen des Kurses kein "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung", sondern nur die Kurskosten erstattet bekommen.
Zwar heißt es in den Fachlichen Weisungen, dass nicht nur bei einer Kündigung wegen Umschulung, sondern auch bei Kündigung wegen einer Weiterbildungen ein wichtiger Grund entsprechend "den Umständen im Einzelfall" anerkannt werden kann. Hier müssten aber schon besondere Begründungen genannt werden.
Es kann sich lohnen, wenn Sie als ungelernter Arbeitnehmer gelten (ungelernt oder wieder ungelernt) und eine Berufsausbildung anstreben.
Voraussetzungen:
Unter Nachholen des Berufsabschlusses wird verstanden
Die Arbeitsvermittlung kann auch eine Weiterbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses fördern (§ 82 SGB III).
Förderung:
Der AEZ kann bis zur Höhe von 100% des Arbeitsausfalls aufgrund der beruflichen Fortbildung gezahlt werden.
Lassen Sie sich von der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit beraten.