Weiterbildung - gefördert


Voraussetzungen
Ausstellung des Bildungsgutscheins

Umfang der Förderung
Bearbeitung des Bildungsgutscheins
Ihre finanziellen Mittel reichen nicht aus
Andere Förderarten
Antragspflichtversicherung



Voraussetzungen für die Förderung

Notwendigkeit

Eine Weiterbildung muss notwendig sein um Sie

  • beruflich einzugliedern
    oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
    oder
  • einen Berufsabschluss nachzuholen
    oder
  • die beruflichen Kompetenzen zu erweitern und dadurch die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessert.

Können Sie beispielsweise mit den bereits vorhandenen Kenntnissen eine Beschäftigung finden, ist die Förderung einer Weiterbildung eher schwieriger zu erreichen. Sie müssen begründen, warum und durch welche Kenntnisse sich Ihre Beschäftigungsfähigkeit / Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessern muss. Dies könnte durch den Erwerb neuer Arbeitstechniken erfolgen, über die Sie noch nicht verfügen.

Drei Jahre berufliche Tätigkeit

Frühestens nach dreijähriger berufliche Tätigkeit ist die Förderung einer Weiterbildung möglich.  Dies Frist kann verkürzt werden, wenn

  • persönliche Gründe die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung erschweren
    oder
  • eine Ausbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

Der Begriff berufliche Tätigkeit ist weit gefasst. Dazu zählt bspw. die Tätigkeit im eigenen Haushalt mit mindestens 2 Personen.

Sonstige Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

  • Gesundheitliche Eignung
  • Die Weiterbildung muss eine Beschäftigungsmöglichkeit im erreichbaren Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Ein erfolgreicher Abschluss der Weiterbildung muss möglich sein.
    Beispiel: Mutterschutz beginn vor Ende der Maßnahme beginnen – Die Weiterbildung kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Ziel der Weiterbildung: Arbeitnehmertätigkeit.

Ausstellung des Bildungsgutscheins

Die Förderzusage erhalten Sie in Form eines Bildungsgutscheins (BGS). Prüfen Sie diesen Bildungsgutschein genau, denn er schreibt für die Weiterbildung bindend vor:

  • Ziel und Inhalt
    Die Maßnahme sollte einerseits diese Kenntnisse möglichst abdecken und andererseits nicht (wesentlich) darüber hinausgehen.
  • Dauer
  • Laufzeit des Bildungsgutscheins
    Maximal 3 Monate – innerhalb dieser Zeit müssen Sie mit der Weiterbildung beginnen.
  • Regionale Beschränkung
    Falls eine Beschränkung vorliegt, muss die Bildungsmaßnahme im genannten Gebiet stattfinden.

Die genehmigte Weiterbildung müssen Sie selbst suchen. Zertifizierte Maßnahmen finden Sie zum Beispiel in der Datenbank „Kursnet“ der Agentur für Arbeit.

Optimales Verfahren

Bei obigem Verfahren kann es passieren, dass Sie keine passende Maßnahme finden bzw. diese nicht innerhalb der Laufzeit des Bildungsgutscheins beginnt.
Besser: Ihr Arbeitsvermittler sagt Ihnen den Bildungsgutschein zunächst nur mündlich zu und nennt grob Ziel, Inhalt und Dauer der Förderung. Mit diesen Angaben machen Sie sich auf die Suche nach einer passenden Weiterbildung. Haben Sie diese gefunden, kann Ihr Arbeitsvermittler den Bildungsgutschein für die von Ihnen gefundene Weiterbildungsmaßnahme ausstellen. So ist auch gewährleistet, dass Sie innerhalb der Laufzeit des Bildungsgutscheins in die Maßnahme eintreten können.

Sonstiges zum Bildungsgutschein

Tritt vor Beginn der Weiterbildung Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II ein, verliert der Bildungsgutschein seine Gültigkeit. Das bedeutet umgekehrt, dass der Bildungsgutschein weiter gilt, wenn nach Beginn der Weiterbildung Hilfebedürftigkeit eintritt.

In den Fachlichen Weisungen ist nicht aufgeführt, dass der Bildungsgutschein seine Gültigkeit mit Aufnahme einer Tätigkeit verliert. Ein Kursbesuch sollte, sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder ggf. bei erfolgter Arbeitsaufnahme gefördert werden können. Allerdings ohne die Kosten des Lebensunterhalts. Besprechen Sie dies aber mit Ihrem Arbeitsvermittler.

Umfang der Förderung

Leistungen zum Lebensunterhalt

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird als Leistung zum Lebensunterhalt das bisher bezogene „Arbeitslosengeld“in „Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W)“ umbenannt und bis zum Ende der Bildungsmaßnahme gezahlt.

Alg-W verringert sich während der Weiterbildung nur im Verhältnis 2 Tage Weiterbildung = 1 Tag Alg-W. Sollte das Alg-W vor Maßnahmenende ablaufen, wird es bis zum Ende der Maßnahme verlängert.

Wird eine Umschulung in einem Betrieb durchgeführt, wird die Ausbildungsvergütung in der Regel nur teilweise auf das Alg-W angerechnet. Sie stellen sich gegenüber einer schulischen Weiterbildung finanziell besser.

Weiterbildungsprämie

Für Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, kann eine Weiterbildungsprämie für erfolgreich abgelegte Zwischen-/Endprüfungen gezahlt werden.

Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)

Sie haben Schwierigkeiten mit dem Lernstoff? Wenn Sie sich in einer betrieblichen Einzelumschulung befinden, können Sie (Nach-)Hilfe erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler. Er kann Ihnen Anbieter nennen und einen zusätzlichen Bildungsgutschein für diese Maßnahmeart ausstellen. Inhalte der umschulungsbegleitenden Hilfe können sein:

  • Stützunterricht
  • Vermittlung von Arbeitstechniken
  • Motivationsförderung

Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitsvermittler über Notwendigkeit und Fördervoraussetzungen.

Durchlaufen Sie eine Umschulung in Form einer Gruppenmaßnahme, ist diese Förderung nicht möglich. Der Träger der Umschulung muss dafür sorgen, dass Sie den Lerninhalt verstehen. Ist dies nicht der Fall und die Ursache liegt beim Bildungsträger, sollten Sie sich an Ihren Arbeitsvermittler wenden.

Sonstige Leistungen

Die jeweiligen Voraussetzungen für die nachstehenden Kostenerstattungen sollten Sie mit der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit klären:

  • Lehrgangskosten (§84 SGB III)
  • Fahrkosten/Familienheimfahrten (§85 SGB III)
  • auswärtige Unterkunft und Verpflegung (§86 SGB III)
  • Kinderbetreuungskosten (§87 SGB III)

Bearbeitung des Bildungsgutscheins

  1. Den Bildungsgutschein geben Sie beim Bildungsträger ab.
  2. Der Bildungsträger füllt den Bildungsgutschein (BGS) aus und gibt ihn an Ihren Arbeitsvermittler zurück.
  3. Falls noch nicht geschehen, erhalten Sie jetzt Vordrucke für die Beantragung von Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten usw.
  4. Ihr Arbeitsvermittler entscheidet nach Eingang des Bildungsgutscheins vom Träger und Ihren Antragsvordrucken (Fahrkosten usw.) über den Antrag.
  5. Die gesamten Unterlagen werden intern an das Team „Operativen Service (OP)“ weitergeleitet. Der Operative Service verschickt den Förderbescheid an Sie und nimmt die Zahlungen vor.

Ihre finanziellen Mittel reichen nicht aus

Die Förderung richtet sich nach den Regelungen des SGB III und nimmt dabei keine Rücksicht auf Ihren speziellen „Bedarf zum Lebensunterhalt“. Sofern das Durchhalten einer Weiterbildung mit Alg-W kaum/nicht möglich ist, gilt es ggf. Folgendes zu überlegen:

  • Beantragung eines Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt. Allerdings haben Sie dann nach der Weiterbildung Schulden.
  • Aufnahme einer Nebentätigkeit
    Für neu aufgenommene Nebentätigkeiten gibt es nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten einen Freibetrag von max. 165 EUR.
    Für freiberufliche Nebentätigkeit können andere Freibeträge gelten.
  • Versicherungen oder andere Verpflichtungen ruhen lassen
    Evtl. können Versicherungen ruhend gestellt werden. Hier ist aber eine rechtzeitig Beratung durch den Versicherungsträger über Für und Wider erforderlich.
  • Beantragung eines aufstockenden „Arbeitslosengeld II“.
    Aber Achtung: Wird Alg II bereits vor der Weiterbildung beantragt, kann die Förderzusage durch die Agentur für Arbeit entfallen. Sie müssen Ihren Förderwunsch dann beim Jobcenter neu beantragen – mit ungewissem Ausgang.
    Eine Beantragung von Alg II nach Beginn der Weiterbildung ist nach unserem Wissen unschädlich. Das Jobcenter stockt auf und führt in der Regel die Förderung der Weiterbildung fort. Klären Sie dies aber mit dem Jobcenter bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Andere Fördermöglichkeiten

Auch andere Einrichtungen können Ihre Weiterbildung fördern.

Auf den Seiten der Agentur für Arbeit finden Sie entsprechende Angebote. Auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kann weiterhelfen.

Weitere Möglichkeit der Agentur für Arbeit

Kann  die Weiterbildung durch Ihren Arbeitsvermittler nicht gefördert werden, kann er für die Zeit der Weiterbildung aber unter ganz bestimmten Voraussetzungen Verfügbarkeit anerkennen. Die Weiterbildungskosten werden dann nicht gefördert, Arbeitslosengeld wird aber weitergezahlt. Die Voraussetzungen dafür sind sehr eng gefasst (§ 139 Abs. 3 SGB III – Sonderfälle der Verfügbarkeit). Ihr Arbeitsvermittler sollte sie Ihnen erklären.

Antragspflichtversicherung

Sie können sich während einer Weiterbildung, die nicht durch die Agentur für Arbeit gefördert wird, freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern (§ 28a SGB III). Begriff: Antragspflichtversicherung. Die besuchte Maßnahme muss dabei aber bestimmte Kriterien erfüllen. Klären Sie die Notwendigkeit und die Voraussetzungen vor Eintritt in eine Maßnahme.


Fundstellen

FW – Fachliche Weisungen

Wirkung des Bildungsgutscheins
Pkt. 4 (1) der FW (Seite 10) zu § 81 SGB III

3-jährige Tätigkeit: Begriff und Ausnahmen
FW Nr. 1 Abs. 5 u. 6 zu § 81 SGB III

Leistungen (Fahrkosten, Kinderbetreuung usw.)
§ 83 ff SGB III

Nichteinlösung eines Bildungsgutscheins
Pkt. 159.1.1.4 der FW zu § 159 SGB III

Verlängerung des Arbeitslosengeld-Anspruchs
§ 148 (1) Nr. 7 SGB III

Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)
Pkt. 4 (8) der FW zu § 81 SGB III

Weiterbildungsprämie
Pkt. 2 der FW zu § 131a SGB III

Tolerierung einer nicht geförderten Weiterbildung
Pkt. 139.3 der FW zu § 139 SGB III

Begriffe

Alg-W (§ 144 SGB III)
Arbeitslosengeld bei Weiterbildung
Es wird für die Zeit einer Weiterbildung gezahlt und entspricht in der Höhe dem normalen Arbeitslosengeld. Alg-W verbraucht sich im Gegensatz zum normalen Alg nur im Verhältnis 2 : 1. Sollte Alg-W rechnerisch trotzdem nicht bis zum Ablauf der Bildungsmaßnahme reichen, wird es bis zu deren Ende verlängert. Im Gegensatz dazu ist die Verlängerung des normalen Alg nicht möglich.