Arbeitsvermittlung - Arbeitslosigkeit - Weiterbildung
Zusammenhänge erkennen - Handlungen verstehen - Entscheidungen mitgestalten
Gesucht: Interne Weisungen zum Arbeitslosengeld: Danke für Ihre Mithilfe.
Die Arbeitsvermittlung kann für den erfolgreichen Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen unter folgenden Voraussetzungen eine Prämie bewilligen:
Die Nachweispflicht über eine erfolgreich absolvierte Zwischen-/Prüfung obliegt dem Teilnehmer.
Bei Prämie beträgt bei Bestehen der
Für schulinterne Prüfungen gibt es keine Weiterbildungsprämie.
Für den Besuch einer Weiterbildung die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, wird, ergänzend zur Weiterbildungsprämie, ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150€ gewährt. Dafür wird ins SGB III der neue § 87a SGB III eingefügt.