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Sonntag, 19 März 2023

Weiterbildungsprämie / Weiterbildungsgeld

Änderung ab 01.07.2023

Die Arbeitsvermittlung kann für den erfolgreichen Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen unter folgenden Voraussetzungen eine Prämie bewilligen:

  • Die Ausbildungsordnung muss für diesen Beruf eine Prüfung vorsehen.
  • Der angestrebte Beruf muss eine nach Bundes- oder Landesrecht festgelegte Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorsehen.
  • Es muss sich um eine durch die Arbeitsvermittlung nach § 81 SGB III geförderte Umschulung handeln.

Die Nachweispflicht über eine erfolgreich absolvierte Zwischen-/Prüfung obliegt dem Teilnehmer. 

Höhe

Bei Prämie beträgt bei Bestehen der 

  • Zwischenprüfung     1.000€
  • Abschlussprüfung    1.500€.

Für schulinterne Prüfungen gibt es keine Weiterbildungsprämie.

Änderung ab 01.07.2023

Für den Besuch einer Weiterbildung die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, wird, ergänzend zur Weiterbildungsprämie, ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 150€ gewährt. Dafür wird ins SGB III der neue § 87a SGB III eingefügt.

Grundlagen

Links

Berufsbeschreibungen mit vorgeschriebenen Prüfungen
www.berufenet.arbeitsagentur.de/
Bundesagentur für Arbeit

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