Ehemalige Kollegen/-innen gesucht

Sie waren bei der Agentur für Arbeit beschäftigt und befinden sich im Ruhestand bzw. sind bei der Agentur für Arbeit aus anderen Gründen ausgeschieden? Und Sie interessieren sich weiterhin für ihre frühere Tätigkeit, sehen aber keine Möglichkeit, sich über neue Verfahren und Regelungen zu informieren? Damit sind Sie nicht allein. Viele frühere Angehörige der Agentur für Arbeit oder anderer Berufsgruppen sind im Ruhestand weiter an der Tätigkeit interessiert, die sie Jahrzehnte ausgeübt haben. Das Interesse an der Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit mit neuen Informationen hoch zu halten ist aber nicht einfach. Auf der Homepage der Agentur für Arbeit finden Sie überwiegend für Laien aufbereitete Informationen.

Es ist legal und entspricht der gewünschten Transparenz, Weisungen, Arbeitshilfen usw. bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anzufordern. Auszug aus der internen „Arbeitshilfe zum IFG“ der BA:

Das IFG ermöglicht jeder natürlichen Person und jeder juristischen Person des Privatrechts den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, ohne dass besondere Antragsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die Anforderung ist aber mühsam, wenn Sie kostenfrei an die  Informationen gelangen wollen. Denn kostenfrei erhalten Sie Informationen nur, wenn der Zeitaufwand für die interne Suche und das Zusendung der Informationen nicht mehr als ca. 30 Minuten je Anforderung in Anspruch nimmt. Es ist deshalb sinnvoll, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter der BA zusammenschließen, da sie Informationen benennen können und der zeitliche Aufwand bei der BA bei der Suche gering gehalten wird.
Mir liegt bereits eine große Zahl an internen Informationen vor. Dabei bin ich aber weit entfernt von einer annähernd vollständigen Sammlung.

Natürlich würden diese Informationen nicht nur einem Netzwerk ehemaliger Mitarbeiter der BA, sondern auch mir bei der Gestaltung dieser Homepage helfen. Deshalb meine Anmerkung: Möchten Sie sich nicht am Netzwerk Ehemaliger und an den Anforderungen von Informationen beteiligen, würden mir Hinweise zu folgenden Punkten helfen:

  • Informationsfluss/-kanäle zwischen „Zentrale  –>  RD   –>  OS AlgPlus“
  • Erläuterung zu den Weisungsformaten E-Mail-Weisungen / E-Mail-Informationen: Ablageorte etc.
  • Aufklapp-Menüs im Intranet
    Die Beschriftung eines Menüs im Intranet beginnt mit einem roten Dreieck, gerichtet auf das Wort daneben.
    Bedeutet dieses rote Dreieck, dass das Menü immer aufgeklappt werden kann und weitere Menüs zum Vorschein kommen oder dient es nur der Zierde und ist nicht in jedem Fall aufklappbar.
    Ein Bild mit Menüpunkt ohne Dreieck, sofern es so etwas gibt, wäre mir hilfreich.

Eine angemessene Vergütung entsprechend der Qualität ist möglich.

ÜBRIGENS: Informationen dürfen laut BfDI anonym angefordert werden. Der sicherste Weg führt über Frag den Staat. Denn bei direkter Anforderung bei einer Agentur per Mail erhält man sehr oft nachstehende Mitteilung des Service Centers

  • „Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen nicht per E-Mail beantwortet werden kann“
    (stimmt natürlich nicht) oder
  • „Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige“
    (trifft nicht zu, da die Informationen von mir konkret benannt werden) oder
  • es wird auf den Datenschutz verwiesen
    (trifft bei der Anforderung von Vorschriften natürlich nicht zu) oder
  • es wird nicht geantwortet und abgewartet, ob der Bürger aufgibt.

Auffallend ist, dass Anfragen über Frag den Staat, mit dem entsprechenden Absender, ankommen. Dass aber die eigenen Anfragen, mit der eigenen Mail-Adresse, zu einem sehr sehr hohen Teil nicht bei dem/der Beauftragten für die Informationsfreiheit der jeweiligen Agentur ankommen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Man lernt also plötzlich die Agentur von einer anderen Seite kennen.

Vielleicht habe ich Ihnen das Thema schmackhaft gemacht. Dann würde ich mich freuen, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen bzw. andere Kollegen über mein Angebot informieren:  av-post@web.de.

Grüße
Gerhard Schmieder